Gewerbeabmeldung (GewA3) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Die Anzeige muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes Gewerbeabmeldung (GewA 3) erfolgen. Notwendige Unterlagen natürliche Personen vollständig ausgefülltes GewA3 Formular Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder…