Beurkundung von Sterbefällen
Bezüglich der Beurkundung eines Sterbefalls sind nachfolgend aufgeführte Dokumente durch das Bestattungsinstitut im Original einzureichen:
Sterbefallanzeige
Totenschein
Personalausweis
Geburtsurkunde und ggf. Eheurkunde des/der Verstorbenen bzw. Stammbuch
bei verwitweten Personen auch die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
bei geschiedenen Personen das Scheidungsurteil inkl. Rechtskraftvermerk
ggf. Sterbefallanzeige der Einrichtung (Altenheim, Intensivpflege)
In besonderen Fällen kann die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich sein.
Bitte reichen Sie die Unterlagen am Empfang des Bürgerbüros ein oder übersenden diese postalisch. Für einen schnelleren Ablauf, bitten wir um Erteilung einer Einzugsermächtigung. Sie erhalten anschließend einen Bescheid mit dem Vermerk, dass die Gebühren vereinbarungsgemäß eingezogen werden.
Die Urkunden werden anschließend durch das Standesamt postalisch versandt. Eine Vor-Ort Abholung am Empfang des Bürgerbüros sowie die Zahlung per Giro-Card oder in bar ist ebenfalls möglich.
Bezüglich der Bestattung auf Zossener Friedhöfen wenden Sie sich bei Fragen bitte an die Friedhofsverwaltung der Stadt Zossen.
Stadt Zossen Marktplatz 20 15806 Zossen | VL-Friedhoefe@SVZossen.Brandenburg.de Tel.: 03377 30 40 428 Ansprechpartnerin: Frau Kaatsch |
Bitte verwenden Sie dieses Formular, um die Durchführung einer Bestattung auf den örtlichen Friedhöfen zu beantragen.
(Grabstelle, Verhalten auf dem Friedhof)
(Grabgebühr, Bestattungsgebühr)