Archivanfragen
Personenstandsurkunden unterliegen nach Ablauf von Fortführungsfristen dem Archivrecht.
Nach Ablauf dieser Fristen sind die Personenstandsregister grundsätzlich für jede Person zugänglich, z. B. für Familienforschung.
Die Fortführungsfristen sind:
für Geburtsregister 110 Jahre
für Eheregister sowie Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
für Sterberegister 30 Jahre
Das bedeutet, dass die entsprechenden Personenstandsregister des Standesamts Zossen an das zuständige öffentliche Kreisarchiv Luckenwalde abgegeben wurden.
Dies betrifft Geburteneinträge die sich vor mehr als 110 Jahren, Ehe-, sowie Lebenspartnerschaftsbeurkundungen die vor mehr als 80 Jahren sowie Sterbefälle die sich vor mehr als 30 Jahren ereignet haben.
Bitte richten Sie Ihre Urkundenanfragen an den Landkreis Teltow-Fläming: