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Anforderung von Personenstandsurkunden

Geburtenregister

  • Geburtsurkunde

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

  • internationale Geburtsurkunde

 

Eheregister

  • Eheurkunde

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

  • internationale Eheurkunde

 

Sterberegister

  • Sterbeurkunde

  • beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister

  • internationale Sterbeurkunde

 

Lebenspartnerschaftsregister

  • Lebenspartnerschaftsurkunde

  • beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister

  • internationale Lebenspartnerschaftsurkunde

 

Bei der Urkundenanforderung ist zu beachten, dass der Personenstandsfall im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zossen liegt.

Bitte beachten Sie zudem, dass die Ausstellung der Urkunde in etwa zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen kann.

Wir weisen dringend darauf hin Ihren Antrag direkt an das Standesamt Zossen zu stellen. Wir arbeiten nicht mit Drittanbietern/ Urkundenvermittlungen zusammen.

 

Formular Urkundenanforderung

 

Häufig gestellte Fragen

Welche Gebühren fallen für die Urkunden an?
Die Gebühren pro Urkunde betragen 16,00 EUR. (Folgeurkunde: 8,00 EUR)

 Darüber hinaus werden zusätzliche Auslagen für Portogebühren geltend gemacht.

Wie werden die Gebühren bezahlt?
Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit Ihren Antrag am Empfang im Bürgerbüro der Stadt Zossen einzureichen und die Gebühren per Giro-Card oder in bar zu begleichen.

Wie werden die Urkunden zugestellt?
In der Regel werden die Urkunden mit der Deutschen Post versandt.

Wie informieren Sie sich über den Bearbeitungsstand Ihres Antrags?
Aktuell liegt die Bearbeitungszeit von vollständig eingereichten Urkundenanforderungen bei etwa zwei bis drei Wochen. Wir bitten Sie von Sachstandsanfragen abzusehen. Wir behalten uns vor, diese Anfragen aus Kapazitätsgründen nicht zu beantworten.