Landtagswahl am 22. September 2024 - Briefwahlbeantragung
Ab wann werden Briefwahlunterlagen von der Wahlbehörde versandt?
Der Versand der Briefwahlunterlagen wird erst nach Eingang der entsprechenden Stimmzettel voraussichtlich ab Anfang September erfolgen. Die Stimmzettel erhält die Stadt Zossen über den Landkreis Teltow-Fläming von der Landeswahlbehörde.
Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung die Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- den Antrag online ausfüllen, unter folgendem Link: Online-Wahlschein-Antrag
- Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an die Wahlbehörde senden,
- schriftlich (formlos) bei der Wahlbehörde der Stadt Zossen,
- per Mail an VL-Wahlen@SVZossen.Brandenburg.de,
- per Fax an 0331/27548-6946,
- persönlich
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Bei der Antragstellung geben Sie bitte Ihren Namen, die Wohnanschrift und das Geburtsdatum an. Sollen die Unterlagen nicht an Ihre Meldeadresse geschickt werden, müssen Sie uns auch die abweichende Versandanschrift mitteilen.
Jeder Wahlberechtigte muss für sich persönlich einen Antrag stellen. Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen – unter Beachtung der Postzustellzeiten für den Hin- und Rückversand – rechtzeitig. Es ist von durchschnittlich drei Werktagen bei der Postzustellung auszugehen. Daher ist eine elektronische Antragstellung über das Onlineformular nur bis einschließlich 16. September 2024 möglich. Anträge per Mail können bis 17. September 12 Uhr bearbeitet werden.
Ab dem 18. September 2024 werden vom Briefwahlbüro der Stadt Zossen keine Briefwahlunterlagen mehr postalisch versendet. Sollten Sie sich kurzfristig für eine Briefwahl entscheiden, empfehlen wir die Abholung der Briefwahlunterlagen oder die Stimmabgabe vor Ort im Briefwahlbüro zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros.
Ab Anfang September (nach Eingang der Stimmzettel) ist das Briefwahlbüro im Bürgerbüro geöffnet. Hier ist eine persönliche Antragstellung sowie die Stimmabgabe vor Ort für Sie möglich. Bringen Sie bitte dazu den Personalausweis oder den Reisepass sowie die Wahlbenachrichtigung mit. Möchten Sie für eine dritte Person Briefwahlunterlagen beantragen und ausgehändigt bekommen, dann benötigen wir eine entsprechende schriftliche Vollmacht.
Für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefes beim Wahlleiter müssen Sie Sorge tragen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen so versenden, dass sie am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sind. Verschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen entgegengenommen werden. Nutzen Sie gegebenenfalls den Briefkasten der Stadtverwaltung Zossen, dieser wird am Wahltag um 18 Uhr letztmalig geleert.