Zuständigkeit hat gewechselt
Seit dem 1. Dezember 2019 hat sich die Zuständigkeit für den Schornsteinfeger-Kehrbezirk Teltow – Fläming 144, der zum größten Teil in der Stadt Zossen liegt, geändert. Wie das Gewerbeamt der Stadt Zossen mitteilt, ist nunmehr Bezirksschornsteinfeger Steven Albrecht zuständig, der seinen Betriebssitz in Zossen, Straße der Befreiung 1a, hat. Er ist Nachfolger von Markus Düring. Wie es heißt, ist der Bezirksschornsteinfeger zuständig für alle hoheitlichen Aufgaben, das heißt u.a. für die vorgeschriebene Feuerstätten-Schau sowie alle mit den Feuerstätten in Zusammenhang stehenden baulichen Veränderungen und deren Abnahmen. Das Gewerbeamt weist darauf hin, dass es zwar möglich ist, die Kehrarbeiten von einem anderen als dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen zu lassen. Dann sei aber zu beachten, dass der Inhaber der zu kontrollierenden Feuerstätte selbstständig das betreffende Formblatt - gegebenenfalls inklusive Abgasprüfprotokoll - an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu übergeben hat. Zu beachten ist dabei die im Feuerstätten-Bescheid festgelegte Frist.
Kontakt: Bezirksschornsteinfeger Steven Albrecht, Telefon 0176 – 20 63 39 66