Zur Debatte um den Zossener Haushalt 2020/21
Bürgermeisterin weist Vorwürfe der Wählervereinigung Plan B zurück
Im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um den Zossener Haushalt 2020/21 und das vorliegende Haushaltssicherungskonzept hat Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller öffentlich gewordene Vorwürfe aus den Reihen der Wählervereinigung Plan B entschieden zurückgewiesen, sie wolle die finanzielle Situation der Stadt schlecht reden, um damit u.a. den „Ausverkauf der Stadt“ voranzutreiben und das Vereinsleben auf null zu fahren. Bereits 2017, als sie noch kein politisches Mandat in Zossen innehatte, sei in der Stadtverordnetenversammlung im Zuge der Haushaltsdebatte davor gewarnt worden, dass in den kommenden Jahren die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes und der Verzicht auf freiwillige Leistungen drohe, so die Verwaltungschefin. Das habe damals kaum jemand hören wollen, sei aber nun nach Prüfung der Unterlagen des Jahres 2018 „traurige Realität“. Sie gehe davon aus, dass Zossen 2023 wieder einen ausgeglichenen Haushalt haben wird.
Tatsächlich sei der Jahresabschluss 2018 im Auftrag des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises TF vom gleichen Wirtschaftsprüfer erarbeitet worden, der auch schon in den Vorjahren diese Aufgabe hatte. Die Prüfung habe ergeben, dass 2018 von der Stadt keinerlei Rückstellungen für die 2019 und 2020 zu erwartende Zahlung der Kreisumlage an den Landkreis gebucht worden sind. Die Rede ist von 6,6 Millionen Euro für 2019 und 12,69 Millionen Euro für 2020. Nach Abstimmung mit dem RPA wurden entsprechende Buchungshinweise und Korrekturen des Wirtschaftsprüfers in das 2018er Ergebnis eingearbeitet. Aus dem Anfang dieses Jahres vorgelegten vorläufigen Ergebnis in Höhe von 5,31 Millionen Euro Gesamtüberschuss wurde schließlich nach Abschluss der Prüfung Anfang Mai ein Defizit von rund 19,4 Millionen Euro. Diese Ergebnisverschlechterung für das Jahr 2018 habe allerdings auch positive Auswirkungen für die Jahresabschlüsse 2019 und 2020, heißt es.
Wie die Bürgermeisterin betont, sei einer der Knackpunkte in der Aufstellung des Haushalts nach wie vor die aktuelle Berechnung der Gewerbesteuerumlage nach fiktiven Einnahmen und nicht nach den realen Einnahmen der tatsächlich in Zossen erhobenen gesetzlich zulässigen Gewerbesteuer in Höhe von 200 Prozent. Aus diesem Grund hatte die Stadt beispielsweise 2018 nach Leistung der Transferaufwendungen an Land und Kreis sogar ein Minus von 776 000 Euro aus den Gewerbesteuereinnahmen, die beachtliche 42,5 Millionen Euro betragen hatten. Im kommenden Jahr werden die Transferaufwendungen an den Kreis rund 69 Prozent des Gesamthaushalts der Stadt betragen. Mit der geplanten Erhöhung des Gewerbesteuersatzes auf 270 Prozent sollen bis 2023 diese Ausgaben auf 48 Prozent reduziert werden.
Spekulationen und Schuldzuweisungen, die Stadt habe den Jahresabschluss 2018 und den Doppelhaushalt 2020/21 manipuliert, weist die Bürgermeisterin zurück.
Pressemitteilung vom 30. Juni 2020, 16.30 Uhr