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Zossens Spielplätze öffnen wieder ab 9. Mai

Nach den von Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen weiteren Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen  wird die Stadt Zossen ab Sonnabend, dem 9. Mai 2020,  ihre öffentlichen Spielplätze wieder öffnen. Geprüft werde nun auch, ob - wie angekündigt -  ab 15. Mai 2020 der Trainingsbetrieb in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wieder aufgenommen werden kann. Um weitere Maßnahmen zu entscheiden, will die Stadt zunächst die für den 8. Mai von der brandenburgischen Landesregierung angekündigte Verordnungsvorschrift abwarten. Fest stehe allerdings, so Ordnungsamtsleiterin Stefanie Wegner, dass auch in der Stadt Zossen Restaurants, Cafés und Kneipen wie angekündigt ab Freitag, dem 15. Mai, wieder öffnen dürfen. Vorausgesetzt, die Auflagen wie Abstandsregeln, Hygienemaßnahmen  und Zugangsbeschränkungen  werden eingehalten.   Wann die Strandbäder in diesem Jahr öffnen dürfen, steht bislang noch nicht fest.

Hier die Übersicht, der für das Land Brandenburg avisierten Lockerungen und Neuregelungen:

Ab Samstag, dem 9. Mai

-           werden die Spielplätze wieder geöffnet.

-           werden die bisherigen Kontaktbeschränkungen auf die häusliche Gemeinschaft bzw. eine andere Person geändert. Vorgesehen ist, dass sich nun zwei Hausstände treffen können.

-           wird die Verkaufsbeschränkung von 800 m2 Verkaufsfläche aufgehoben

Ab Montag, dem 11. Mai

-           sind, unter Einhaltung der Hygieneauflagen, körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Fußpflege oder Kosmetik wieder gestattet, auch wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Behandlungen handelt.

-           entfallen die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen.

Ab Freitag, dem 15. Mai

-           können Restaurants, Cafés und Kneipen unter Auflagen wieder öffnen. Zu den Auflagen gehören Abstandsregeln,  Zugangsbeschränkungen und eingeschränkte Öffnungszeiten.

-           sind Dauercamping und Wohnmobilcamping wieder möglich, sofern ein autarkes Sanitärsystem gewährleistet ist.

-           können Außen-Sportanlagen wieder öffnen. Das gilt z. B. für Marinas und Bootsverleih oder den Flugsport.

-           kann der Trainingsbetrieb in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wiederaufgenommen werden. Das Training soll möglichst kontaktlos erfolgen.  Zu Wettkämpfen wie zum Beispiel Fußball gibt es noch keine Festlegungen.

Ab Montag, dem 25. Mai

-           soll die touristische Vermietung wieder ermöglicht werden, so zum Beispiel in Hotels und Ferienwohnungen. Dies soll auch für das normale Camping gelten.

Für Verkaufsstellen des Einzelhandels wird mit der für Freitag vorgesehenen Verordnung klargestellt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht für Beschäftigte gilt, die keinen Kundenkontakt haben oder wenn bei Kundenkontakt durch andere Vorrichtungen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann.

In die neue Verordnung werden weitere Erleichterungen aufgenommen,  zu denen heute jedoch noch keine festen Termine genannt werden können:

  • Einzelunterricht an Musikschulen einschließlich des Einzelunterrichts von selbständigen Musikpädagogen in Wohn- und Arbeitsräumen soll wieder möglich sein.
  • Alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können wieder öffnen, es sei denn, das zuständige Jugendamt widerspricht. Dies gilt jedoch nicht für die normale Krippen- und Kitabetreuung.
  • In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen Möglichkeiten der Beschäftigung geschaffen werden.
  • Die Besuchsmöglichkeiten von mit der Seelsorge betrauten Personen werden wieder stets zugelassen, gegebenenfalls unter Auferlegung erforderlicher Verhaltensmaßregeln.
  • Die Ausnahmen zum Kontakt- und Betretungsverbot werden um Außenaktivitäten und nachbarschaftlich organisierte Aufsichten über Kinder im Alter bis zum 14. Lebensjahr erweitert.
  • Besuche in Krankenhäusern,  Pflegeheimen Senioren- oder Behinderteneinrichtungen sollen erleichtert werden.
  • Der Betrieb von Autokinos soll künftig möglich sein.
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