Header Image

Meldungen

Zurück zur Übersicht

Zossens Bürgermeisterin kritisiert Regionale Planungsgemeinschaft

Michaela Schreiber: Schon im Vorfeld klare Verfahrensfehler

Zossens Bürgermeisterin Michaela hat den Verlauf der Sitzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming am 27. Juni 2019 in Michendorf als „total enttäuschend“ bezeichnet. Sie habe angesichts der Diskussion den Eindruck gehabt, dass manche Vertreter die umfangreichen Unterlagen überhaupt nicht gelesen haben und gar nicht verstehen, worum es dort eigentlich geht. Nachdem das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg rechtskräftig und der bisherige Regionalplan Havelland-Fläming (Wind)  für unwirksam erklärt wurde, stand an diesem Tag unter anderem der Beschluss über die Aufstellung eines neuen Regionalplanes auf der Tagesordnung der Regionalversammlung. Schreiber hatte bereits im Vorfeld der Sitzung nicht nur rechtliche, sondern vor allem politisch-moralische Bedenken geäußert und deshalb einen Antrag auf Vertagung des entscheidenden Tagesordnungspunktes  eingebracht. Es sei „zumindest unglücklich“, die Sitzung mit den alten Vertretern wenige Tage vor Inkrafttreten einer Gesetzesänderung stattfinden zu lassen, die auch  die Rechte der kleineren Kommunen stärken soll. Demnach haben dann auch die Bürgermeister von Gemeinden mit über 5000 Einwohnern Stimmrecht in dem Gremium, das dann von derzeit 39 auf 60 Mitglieder anwächst. „Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die Sitzung nicht erst in 14 Tagen hätte stattfinden können“, so die Verwaltungschefin. Auch die konstituierenden Sitzungen der Kreistage hätten inzwischen stattgefunden, deren neue Vertreter in der Regionalen Planungsgemeinschaft seien wirksam benannt worden. Dennoch, so Schreiber, seien diese nicht ordnungsgemäß eingeladen worden.

Wie Schreiber betont, seien die Interessen der kleineren Kommunen bislang kaum berücksichtigt worden. „Sie werden durch die Planungen von oben in ihrem Wachstum reglementiert, man setzt ihnen die Windkraftanlagen vor die Nase und bürdet ihnen weitere Lasten auf“, sagt die Bürgermeisterin. Es sei daher höchste Zeit vom Gesetzgeber gewesen, auch ihnen Stimmrecht in der Planungsgemeinschaft einzuräumen. Einen weiteren klaren Verfahrensfehler, der gleich zu Beginn dem neuen Regionalplan in die Wiege gelegt werde, sieht die Verwaltungsjuristin in der Tatsache, dass das Verfahren für einen neuen Regionalplan nach eigener Begründung auf dem neuen Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion basiert, der allerdings erst am 1. Juli 2019 in Kraft tritt.   „Wie soll das neue Verfahren auf einer Grundlage aufbauen, die bei Einleitung des Verfahrens am 27. Juni 2019 noch gar nicht existiert?“ Ungeachtet dieser Bedenken war der Antrag auf Vertagung von der Mehrheit ebenso abgelehnt worden wie ihr Antrag auf Ergänzung der Beschlussvorlage. Darin fordert Schreiber unter anderem, dass kommunale Planungen zu berücksichtigen sind, wenn sich in einer Kommune ein Flächennutzungsplan (Wind) in Aufstellung und in einem Verfahrensstand befindet, der über den jetzigen Stand des Regionalplans (Aufstellungsbeschluss) hinausgeht. „Ein vorgelegter FNP ist genehmigungsfähig, solange sich der Regionalplan noch in der Erarbeitungsphase befindet“, so   Schreiber. Auch müssten die von den Kommunen für die Erstellung eines eigenen FNP (Wind) bereits mit großem Aufwand betriebenen Kartierungen zu Flora, Fauna und geschützten Arten als fundierte Planungsgrundlagen angesetzt werden. Schreiber: „Der neue Regionalplan sollte aus meiner Sicht zwingend alle Fakten zugrunde legen, die bereits verfügbar sind.“   Etliche Kommunen hätten bereits einen Verfahrensstand in ihrer eigenen Planung erreicht, der weit vor dem Stand des Regionalplans liegt. Aufgrund der Sperrwirkung wären die eigenen FNP (Wind) aber ebenfalls gesperrt und könnte nicht in Kraft treten“, so die Bürgermeisterin. Sie befürchtet eine Art Ping Pong. Solange sich der Regionalplan in einer Endlosschleife zwischen Aufstellen, Sperren und Aufheben befindet, sei der Abschluss einer eigenen kommunalen Planung unmöglich.

Für „völlig unverständlich“ hält Zossens Bürgermeisterin auch die Entscheidung der Mehrheit der Regionalen Planungsgemeinschaft, keinen größeren Abstand von Windkraftanlagen zu bewohnten Siedlungsflächen festlegen zu wollen. Unter anderem hat auch Landrätin Kornelia Wehlan (Die Linke) gegen den entsprechenden Antrag gestimmt. Schreiber hatte eine harte Tabuzone von mindestens 1000 Meter  statt  600 Meter gefordert und überdies für eine Erweiterung der weichen Tabuzonen von 400 auf 500 Meter plädiert. Zudem hatte sie beantragt, sogenannte tierökologische Abstandskriterien (TAK)  als hartes Tabukriterium für das Aufstellen neuer Windkraftanlagen aufzunehmen. „Das wäre absolut gerechtfertigt“, sagt sie. Die Verwaltungschefin spricht sich dafür aus, mehr Zeit in die Aufstellung des neuen Regionalplanes zu investieren und künftig zwei Lesungen zu solchen Beschlussvorlagen durchzuführen. „Ich denke, ein wenig mehr Bedacht und Sorgfalt kann dem Planwerk nur gut tun.“

Zurück zur Übersicht