Wichtige Information für die Notbetreuung im Januar
Wie bereits veröffentlicht, findet eine Notbetreuung im Hort und in der Schule für Kinder der ersten bis vierten Schuljahrgangsstufe statt, wenn deren Personensorgeberechtigte in kritischen Infrastrukturbereichen (siehe Notbetreuungsantrag) beschäftigt sind und sie eine individuelle oder private Betreuung nicht gewährleisten können. Ein entsprechender Antrag muss zuvor vollständig ausgefüllt an den Krisenstab der Stadt Zossen eingericht werden.
Letzte Möglichkeit für die Antragstellung auf Notbetreuung ist der 29.12.2020, 14 Uhr (Abgabeschluss).
Da die Poststelle des Rathauses zwischen den Jahren nicht besetzt ist, stellen Sie bitte die Anträge ausschließlich elektronisch an: VL-Krisenstab@SVZossen.Brandenburg.de.
Das aktuell gültige Formular ist angefügt.
Info: Der Krisenstab ist ausschließlich per E-Mail erreichbar. Über weitere Entscheidungen wird aktuell auf
www.zossen.de informiert.
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Zossen, den 23. Dezember 2020, 14:44 Uhr