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Weitere Maßnahmen mit dritter Eindämmungsverordnung beschlossen

Mit Inkrafttreten der dritten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie im Land Brandenburg ergeben sich ab dem 16. Dezember 2020 auch für städtische Einrichtungen in Zossen weitere Einschränkungen. Die Betreuung schulpflichtiger Kinder in Horteinrichtungen ist demnach ab dem 4. Januar  2021 untersagt. Allerdings - darauf verweist der Krisenstab der Stadt Zossen - ist eine Notbetreuung im Hort für Kinder der ersten bis vierten Schuljahrgangsstufe zu gewährleisten, wenn deren Personensorgeberechtigte in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind und sie eine individuelle oder private Betreuung nicht gewährleisten können. Ein entsprechender Antrag muss zuvor vollständig ausgefüllt an den Krisenstab der Stadt Zossen gestellt werden (siehe unten).  Für die Notbetreuung der ersten vier Jahrgangsstufen während der Schulzeit sind ab dem 4. Januar 2021 die jeweiligen Grundschulen zuständig.

Wie bereits berichtet soll die Betreuung der Kinder in den städtischen Kindertagestätten vorerst wie bislang erfolgen. Allerdings appelliert der Krisenstab an alle Eltern, wenn möglich ab sofort ihre Kita-Kinder zu Hause zu lassen und darauf zu verzichten, ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen, wenn es nicht zwingend erforderlich ist. Man folge damit einem Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MJBS).

Nachdem die Stadt Zossen die Durchführung ihres Wochenmarktes zum 10. Dezember 2020 genehmigt hatte, verweist der Krisenstab nun auf die neue Eindämmungsverordnung, in der Verkaufsstände auf Wochenmärkten auf die für den stationären Einzelhandel zugelassenen Sortimente beschränkt werden müssen, sprich: Lebensmittel dürfen verkauft werden, Bekleidung zum Beispiel nicht.

Das Rathaus Zossen ist nach wie vor nach einer zuvor erfolgten telefonischen bzw. Online-Terminvereinbarung unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen für Bürger zugänglich.

Info: Der Krisenstab ist per E-Mail  unter VL-Krisenstab@SVZossen.Brandenburg.de erreichbar. Über weitere Entscheidungen wird aktuell auf

www.zossen.de informiert.

 

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Zossen, den 15. Dezember 2020, 18.10 Uhr, aktualisiert am 22. Dezember 2020, 10 Uhr

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