Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2024: Anpassung der Grundsteuerhebesätze in der Stadt beschlossen
Grundsteuer A bleibt unverändert, Senkung bei der Grundsteuer B
Die Stadt Zossen hat auf der Stadtverordnetenversammlung am 13.November mehrheitlich die Anpassung der Grundsteuerhebesätze beschlossen. Nach umfassenden Berechnungen und Simulationen hat die Stadt entschieden, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf dem bisherigen Wert von 450 Prozent zu belassen. Diese Entscheidung basiert auf einer sorgfältigen Analyse der neuen Messbeträge, die gezeigt hat, dass diese Anpassung zu keinen wesentlichen Veränderungen im Vergleich zur aktuellen Steuerlast führt.
Im Bereich der Grundsteuer B hingegen hat die Stadtverwaltung eine Anpassung vorgenommen. Der Hebesatz wird von bisher 377 Prozent auf 290 Prozent gesenkt. Dieser Schritt folgt einer detaillierten Berechnung der neuen Messbeträge, die mit 8.398 Festsetzungen des Finanzamtes als Grundlage dienten. Durch die Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B wird eine faire und ausgewogene Steuerbelastung für die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer angestrebt.
Trotz der Senkung des Hebesatzes wird erwartet, dass sich die städtischen Einnahmen aus der Grundsteuer im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig verringern. Noch ausstehende Messbescheide könnten zudem eine mögliche Unterdeckung bei den Einnahmen ausgleichen.
Die Stadtverwaltung wird die Einnahmeentwicklung auch in den kommenden Monaten aufmerksam beobachten und bei Bedarf weitere Anpassungen prüfen, um eine langfristig stabile Finanzplanung sicherzustellen.
Hintergrund: Grundsteuerhebesätze sind von den Kommunen festgelegte Prozentwerte, die zur Berechnung der Grundsteuer auf Grundstücke und Gebäude herangezogen werden. Sie bestimmen, wie viel Grundsteuer Eigentümer von Immobilien und Grundstücken an die Kommune zahlen müssen. Die Hebesätze dienen als Multiplikatoren, die auf den Einheitswert bzw. künftig den neuen Grundsteuermessbetrag eines Grundstücks oder Gebäudes angewandt werden, um die endgültige Steuerlast zu berechnen.
Hier ist ein Überblick über die Rolle und Funktion der Grundsteuerhebesätze in Kommunen:
- Berechnungsbasis für die Grundsteuer: Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in mehreren Schritten:
- Zunächst wird der Wert des Grundstücks oder Gebäudes berechnet, was aktuell noch auf Basis eines Einheitswerts erfolgt, jedoch im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 auf neue, aktualisierte Messbeträge umgestellt wird.
- Auf diesen Wert wird dann ein Grundsteuermessbetrag (ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz) angewendet.
- Dieser Messbetrag wird dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu ermitteln.
- Unterschied zwischen Grundsteuer A und B:
- Die Grundsteuer A bezieht sich auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.
- Die Grundsteuer B bezieht sich auf bebaute und bebaubare Grundstücke sowie Wohn- und Geschäftsgebäude. Kommunen legen für beide Typen meist unterschiedliche Hebesätze fest, abhängig von den lokalen Gegebenheiten und politischen Entscheidungen.
- Steuerhoheit der Kommunen: Der Hebesatz ist ein wichtiges Instrument der kommunalen Finanzpolitik, denn er beeinflusst direkt die Höhe der Einnahmen aus der Grundsteuer, die eine bedeutende Einnahmequelle für Städte und Gemeinden darstellt. Diese Einnahmen finanzieren lokale Aufgaben wie die Infrastruktur, Bildung, kulturelle Einrichtungen und den öffentlichen Nahverkehr.