Stadtverordnete beschließen Haushaltssicherungskonzept
Auf der Sitzung der Zossener Stadtverordnetenversammlung am 1. Juli 2020 sind mehrheitlich sowohl das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Zossen für die Jahre 2020 - 2024 als auch die Haushaltssatzung 2020/2021 mit ihren Anlagen, dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und dem Investitionsprogramm beschlossen worden. 15 Stadtverordnete stimmten den Beschlussvorlagen in namentlicher Abstimmung zu, drei votierten dagegen. Zuvor war mit 18 Ja-Stimmen ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke/SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen worden, trotz des Haushaltssicherungskonzeptes u.a. mehr Geld für Vereine der Stadt und ihrer Ortsteile und die Bibliothek einzuplanen.
Der Beschlussfassung vorausgegangen war eine monatelange, kontrovers geführte Debatte um die Notwendigkeit und die Inhalte des Haushaltssicherungskonzeptes. Da die Verwaltung den Stadtverordneten keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnte, sei sie rechtlich verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, heißt es. Darin müssen Maßnahmen enthalten sein, die zu einer Konsolidierung des Haushalts führen sollen. Dabei geht es vor allem um die geplante Erhöhung der Gewerbesteuer von 200 Prozent auf 270 Prozent, die Erhöhung der Grundsteuer B von 352 auf 370 Prozent, die Erhöhung der Hundesteuer von 20 auf 35 Euro pro Hund sowie die Reduzierung der Ausgaben für freiwillige Leistungen. Vor allem von einer möglichen Erhöhung der Gewerbesteuer auf 270 Prozent erhofft sich Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller eine Ertragserhöhung von 5 Millionen Euro und eine Reduzierung der Transferaufwendungen in Höhe von 5,432 Millionen Euro ab dem Jahr 2023. Derzeit liegt Zossen mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthebesatz von 200 Prozent zirka 124 Prozent unter dem Landesdurchschnitt, muss aber nach diesem Durchschnitt Umlage zahlen. Die Erhöhung der Grundsteuer B soll künftig mehr als 100 000 Euro pro Jahr in die Kasse bringen, die Erhöhung der Hundesteuer lediglich 28 700 Euro.
Seit dem 1. Januar 2020 befand sich die Stadt Zossen in vorläufiger Haushaltsführung und konnte Auszahlungen nur für Pflichtleistungen, vertragliche sowie unaufschiebbare Verpflichtungen vornehmen. Auch unabweisbare Investitionen - z.B. im Hort- und Kitabereich und für die Ausstattung der neuen Schule in Dabendorf sowie Mehrkosten bei begonnenen Investitionen – sind möglich, so die Verwaltungschefin. Allein wegen der Corona-Krise verzeichne die Stadt ein Drittel Mindereinnahmen. Zudem muss sie rund 13 Millionen Euro Rückzahlungen an Gewerbebetriebe leisten, die ihre Erstattungsansprüche geltend gemacht haben. Finanziell den größten Brocken machen aber die 27 Millionen Euro aus, die die Stadt in diesem Jahr als Umlage an den Kreis TF zahlen muss. Um die Liquidität zu gewährleisten, wurde im Februar 2020 ein Kassenkredit in Höhe von 10 Millionen Euro aufgenommen. Für September 2020 sei eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von 5 Millionen Euro geplant.
Folgende Investitionsmaßnahmen stehen in den Jahren 2020, 2021 bzw. 2022 laut Finanzplanung an: Sanierung bzw. Neubau Kita „Bummi“, Außenanlage Kita „Rappelkiste“, Eingangsbereich Strandbad Kallinchen, Geh- und Radweg B 96 (Wünsdorf – Neuhof), Neubau der Straße zum Königsgraben in Dabendorf, Bahnübergang Wünsdorf (fällig 2020 bis 2024), Sanierung „Alter Krug“, Anbau Feuerwehrgerätehaus Schünow, Feuerwehr Nunsdorf, Umbau/Sanierung des Nebengebäudes der Kita „Villa“ in Dabendorf, Sanierung und Anbau (ehemaliges FDGB-Gebäude) für den Hort „Am Wasserturm (2021/2022).
Die sogenannten Transferaufwendungen (Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage etc.), die die Stadt Zossen zahlen muss, werden sich von 46,7 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 70,7 Millionen Euro im Jahr 2021 drastisch erhöhen. Das entspricht 60 bzw. 69 Prozent aller Aufwendungen. Zum Vergleich: Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen betragen 2020 13 Prozent und sinken 2021 auf 10 Prozent. Personalaufwendungen nehmen derzeit 20 Prozent in Anspruch und sinken 2021 auf 16 Prozent. Die Höhe der Abschreibungen sinkt von 7 Prozent in diesem Jahr auf 5 Prozent im kommenden Jahr.
Im Vorfeld der Sitzung am 1. Juli 2020 hatten einzelne Mitglieder der SVV sich im Wege sogenannten gerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen die Ansetzung des Sitzungstermins in der ersten Ferienwoche gewandt, da sie zu diesem Zeitpunkt bereits im Urlaub seien. Den Antrag, die Sitzung zu verschieben, hatte das Verwaltungsgericht Potsdam mit Beschluss vom 30. Juni 2020 zurückgewiesen. Es gebe keinen Anspruch auf Vertagung wegen urlaubsbedingter Abwesenheit. Weder folge ein solcher aus dem Kommunalverfassungsrecht, noch aus der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung. Auch die bisherige Handhabung, soweit möglich, auf Sitzungen der SVV während der Sommerferien zu verzichten, könne einen Anspruch auf Terminverlegung nicht begründen. Vielmehr könne der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung bei der Terminierung auch die Bedeutung der Beratungsgegenstände berücksichtigen. Das Gericht sah es als nachvollziehbar an, dass die Beschlussfassung über den Haushalt eine zeitnahe Terminierung erforderte. Die Stadt Zossen befand sich seit dem 1. Januar 2020 in der sogenannten haushaltslosen Zeit, in der Aufwendungen und Auszahlungen nur in eingeschränktem Umfang möglich sind.
An der Sitzung nahmen schließlich 18 von 28 Stadtverordneten teil. Sie war damit beschlussfähig.
Pressemitteilung vom 2. Juli 2020, 14.35 Uhr