Stadt Zossen: Notfallbetreuung in Kitas und Horten gewährleistet
Der Krisenstab der Stadtverwaltung Zossen hat in Abstimmung mit den Leiterinnen und Leitern der städtischen Kindereinrichtungen einen Notfallplan erarbeitet, der ab Mittwoch, den 18. März 2020, wie angekündigt in Kraft tritt. Folgende Kitas und Horte werden für die Notfallbetreuung von Kindern, deren Eltern in ihren Berufen zur Aufrechterhaltung von medizinischer Versorgung, Verwaltung und kritischer Infrastruktur dringend benötigt werden, montags bis freitags in der Zeit von 6.30 bis 16 Uhr geöffnet haben:
- Kita „Oertelufer“ Zossen, Oertelufer 2
- Kita „Haus der kleinen Füße“ Wünsdorf, Berliner Allee 56
- Kita „Bummi“ Zossen, Lehmannstraße 8
- Kita „Rappelkiste“ Wünsdorf, Am Eiskutenberg 1
- Kita „Bienennest“ Schünow, Weg nach Mellensee 2
- „Abenteuerland“ Glienick, Jühnsdorfer Straße 16 A
- „Villa Dabendorf“, Goethestraße 45
Insgesamt sind in den Kitas zirka 100 Anträge auf Notfallbetreuung berücksichtigt worden. Die Anträge waren von den Eltern schriftlich bis zum vorgegebenen Zeitpunkt (Montag, 16. März 2020, 16 Uhr) eingereicht worden. Die vom Notfallplan betroffenen Kinder der Kita „Aponi“ in Nächst Neuendorf werden mit in der Kita „Bienennest“ in Schünow, Weg nach Mellensee 2, betreut, die der Kita „Pfiffikus“ Dabendorf in der „Villa“ in Dabendorf, Goethestraße 45, und die Kinder aus der Kita Schöneiche in der Kita „Bummi“ Zossen, Lehmannstraße 8. Die Kita-Leiterinnen wurden beauftragt, entsprechende Personalpläne zu erarbeiten. Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller hat noch einmal unterstrichen, dass auch Eltern, deren Kinder in der Notfallbetreuung untergebracht werden, diese wirklich nur nutzen, wenn es aus beruflichen Gründen absolut notwendig ist. „Der Notbetrieb wird mit nur absolut notwendigem Personal aufrechterhalten“, so die Verwaltungschefin, die für diese Ausnahmesituation bei allen Betroffenen um Verständnis bittet. Die Essensversorgung in dieser Zeit wird zu einem überwiegenden Teil durch die Küche in der Kita „Haus der kleinen Füße“ gewährleistet bzw. andere vertraglich gebundene Anbieter.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass die Notfallbetreuung für Hortkinder in allen vier Horteinrichtungen der Stadt Zossen (Hort „Am Wasserturm“ in Zossen, Hort Wünsdorf, Hort Dabendorf und Hort „Abenteuerland“ in Glienick) gewährleistet ist, deren Eltern rechtzeitig zum vorgegebenen Zeitpunkt (Mittwoch, 18. März, bis 16 Uhr) schriftlich den Bedarf angemeldet haben. Auch hier gilt: Es handelt sich um eine Notfallbetreuung, die in der Ferienzeit von 6.30 bis 16 Uhr gewährleistet wird, mit Ausnahme des Hortes Wünsdorf (8 bis 16 Uhr). In der Schulzeit werden die anspruchsberechtigten Kinder von 11 bis 16 Uhr betreut.
Stadt Zossen richtet Krisen-Hotline ein
Im Zusammenhang mit der Corona-Krise hat der Krisenstab in der Stadtverwaltung Zossen für die Bürger eine telefonische Hotline eingerichtet. Die Nummer lautet 03377 / 3040 888, sie ist von montags bis freitags von 8 bis 16.30 Uhr geschaltet. Per E-Mail können sich Bürger unter Notfall2020@SVZossen.de mit ihren Fragen und Anliegen zum Thema Corona-Virus an die Stadtverwaltung wenden. Des Weiteren hat der Krisenstab nach der Schließung des Rathauses für den Besucherverkehr auch einen Notfallplan für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie Möglichkeiten der Homeoffice-Arbeit geprüft und entsprechende Entscheidungen getroffen.
„Der Notfallplan für die Stadtverwaltung gilt ab Mittwoch, den 18. März 2020. Eine Notfallbesetzung stellt sicher, dass alle Bereiche abgedeckt werden, die für die Aufrechterhaltung aller dringend erforderlichen Verwaltungsarbeiten notwendig sind“, so Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller. Sie appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zossen, sich entsprechend der Ausnahmesituation und der daraus resultierenden Maßnahmen zu verhalten: „Bitte seien Sie solidarisch, verzichten Sie auf ‚Hamsterkäufe‘, vermeiden Sie unnötige Sozialkontakte, denken Sie an die Einhaltung der hygienischen Empfehlungen der Experten.“ Die Bürgermeisterin betont, dass man nur gemeinsam die Krise meistern könne und sie allen dafür das nötige Durchhaltevermögen und vor allem natürlich Gesundheit wünsche.
Auch Zossen von den allgemeinen Leitlinien betroffen
Auch die Stadt Zossen ist von den inzwischen von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen Leitlinien gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus betroffen und zu deren Umsetzung angehalten. Bekanntlich sollen soziale Kontakte im öffentlichen Bereich auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Ab sofort sind beispielsweise Wartehalle und Gastronomie im Bahnhof Zossen geschlossen. Inzwischen ist auch das Schulmuseum im Haus Kirchplatz bis auf weiteres geschlossen. Auch alle städtischen Einrichtungen wie Sporthallen und Bibliotheken bleiben geschlossen. Alle Veranstaltungen wie Osterfeuer, Wanderungen und andere Termine wurden bereits abgesagt. Es finden vorerst auch keine Sitzungen städtischer Fachausschüsse und Ortsbeiräte statt. Betroffen von den vereinbarten Maßnahmen, mit denen eine Verbreitung des Corona-Virus eingedämmt bzw. verhindert werden soll, sind auch die Spielplätze der Stadt. Bürgermeisterin Schwarzweller ruft alle Eltern auf, diese angeordnete Regelung zu beachten und einzuhalten.
Ausdrücklich nicht geschlossen, so betont die Verwaltungschefin, werde der Einzelhandel für Lebensmittel. Auch Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Lieferdienste, Poststellen und weitere Einrichtungen sollen geöffnet bleiben. Dies erfolgt unter Auflagen zur Hygiene. Außerdem sollen der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet. Restaurants dürfen nur noch von 6 Uhr an öffnen und müssen bis spätestens 18 Uhr geschlossen werden. Es gelten strenge Auflagen, um das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische oder eine Reglementierung der Besucherzahl. Übernachtungsangebote dürfen nicht mehr zu touristischen Zwecken verwendet werden. Besuche unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen beschränkt werden.