Stadt Zossen geht ab 17. Juni 2020 zum Regelbetrieb in Kitas über
Die Stadt Zossen wird nach kurzfristigen Vorbereitungen, notwendigen organisatorischen Maßnahmen und unter Berücksichtigung der aktuellen personellen Situation in den Einrichtungen ab Mittwoch, 17. Juni 2020, in ihren Kindertagesstätten wieder komplett zum Regelbetrieb übergehen. Diese Entscheidung wurde nach einem Treffen aller Leiterinnen und Leiter der Kitas und Horte mit den zuständigen Mitarbeitern der Stadtverwaltung am Donnerstag, dem 11. Juni 2020, getroffen. Ungeachtet der Ankündigung der Landesregierung, dass der Regelbetrieb ab 15. Juni 2020 wieder möglich sei, werde die Zeit benötigt, um alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Kinder und des Personals unter den besonderen Bedingungen (besondere Hygienestandards, Erstellung eines Hautschutzplanes, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln etc.) gewährleistet werden kann.
Vorbehaltlich der konkreten, erst für den 12. Juni 2020 erwarteten Vorgaben des Landkreises Teltow-Fläming für die Wiederaufnahme des Regelbetriebs und der Ergänzung zum Hygieneplan des Gesundheits- und Sozialministeriums im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sollen ab Mittwoch alle Kitas und Horte zu den gewohnten, vor Ausbruch der Corona-Pandemie gültigen Zeiten geöffnet werden. Dabei gilt nach wie vor die Coronavirus-Meldepflichtverordnung, wonach sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von Covid 19-Fällen in Kindertageseinrichtungen dem Gesundheitsamt sowie der für die Erlaubniserteilung zuständigen obersten Landesjugendbehörde zu melden ist. Das heißt zudem, dass ausschließlich gesunde Kinder ohne Anzeichen der Krankheit Covid 19 betreut werden. Gleiches gilt für das Personal sowie die Eltern oder andere Personen, die das Kind zur Kinderbetreuung bringen und abholen. Die Leiterinnen und Leiter der Kinderbetreuungseinrichtungen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Eltern einmalig eine Verpflichtungserklärung abgeben, wonach sie ihr Kind im Falle von Covid 19-typischen Krankheitssymptomen oder bei Auftreten von Covid 19-verdächtigen Erkrankungsfällen in direktem familiären Umfeld nicht in die Kita bringen.
Nach wie vor gilt auch in den Zossener Einrichtungen, dass Eltern oder andere Personen beim Betreten der Kita einen Mund- und Nasenschutz tragen müssen. Ihnen bleibt das Betreten der Gruppenräume untersagt. Es wird empfohlen, dass das Personal im Kontakt zu anderen Erwachsenen eine Mund-Nasenbedeckung tragen sollte, wenn die vorgeschriebenen Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können. Elterngespräche sollten möglichst telefonisch geführt werden. Die Essensausgabe erfolgt nur mit Handschuhen und Mund-Nasenschutz. Der Außenspielbereich sollte möglichst nicht von allen betreuten Kindern der Einrichtung gleichzeitig genutzt werden. Krippen- und Elementarbereich bleiben vorerst getrennt.
Unter Einhaltung der Bestimmungen der Betriebserlaubnis hinsichtlich der Raumnutzung ist es ab Mitte kommender Woche wieder möglich, offene und teiloffene Konzepte anzuwenden, wenn eine Dokumentation der Gruppenmitglieder für eine mögliche Nachverfolgung von Kontaktpersonen geführt wird. Gruppen sind entsprechend der räumlichen Gegebenheiten möglichst festen Räumen zuzuordnen. Bei kleineren Kindertagesstätten kann die gesamte Kita eine Gruppe bilden, höchstens aber 50 Kinder, so die Entscheidung in Zossen.
Eltern, deren Kind/er nicht in der Notfallbetreuung waren und einen Betreuungsvertrag mit der Stadt haben, können diese ab Mittwoch ohne Antragstellung in die entsprechende Kita bringen. Sie müssen für den Monat Juni kein Betreuungsgeld zahlen.
Anmerkung: Nachfragen bitte direkt an die Leiterinnen und Leiter der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung richten.
Zossen, den 11. Juni 2020