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Stadt Zossen beschließt Doppelhaushalt 2023/2024 - Auswertung der gestrigen SVV

Wichtig ist das Ergebnis: Der Doppel- Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 wurde gestern mehrheitlich beschlossen. Damit ist die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung gesichert und die geplanten Investitionen können in den kommenden beiden Jahren umgesetzt werden.

Ich freue mich über die große Zustimmung und war positiv überrascht, dass auch der ein oder andere Kritiker dem Doppelhaushalt zustimmte.

Der Beschluss gegen die Kreisumlagebescheide aus 2015 und 2016 vorzugehen, wurde nicht weiter diskutiert. Er wurde einstimmig gefasst.

Auch die Planung Sanierung der alten Gesamtschule in Dabendorf wurde mit dem Zusatzpaket Aula und Photovoltaik auf dem Dach einstimmig beschlossen. Freuen darf sich auch die Goethe- Grundschule. Hier werden wir in Kürze die Planung zum Anbau, Umbau Sanierung und Erweiterungsbau ausschreiben und beauftragen.

Ich bin sehr glücklich darüber, dass diese wichtigen Beschlüsse trotz Diskrepanzen in den Diskussionen nahezu einstimmig beschlossen wurden.

Wer aber heute die Diskussionen in den sozialen Medien verfolgt und MAZ-Online liest, wird leider feststellen, dass diese Sachthemen für unsere Stadt – mal wieder - in den Hintergrund geraten sind.

Die heute angedachte Fortführungssitzung kann nicht stattfinden. Was ist passiert?

Die vergangenen SVV- Sitzungen wurde immer mit dem Termin zur Folgesitzung eingeladen. Richtig ist, dass diese Praxis in Zossen seit je her angewandt wurde. Allerdings erwies sie sich als nicht richtig und wurde von der Kommunalaufsicht mehrfach bemängelt. Wir sind daher mit der Ladung zur gestrigen Sitzung den Empfehlungen Kommunalaufsicht gefolgt, in dem wir den Hinweis … „es wird empfohlen die Sitzung am Folgetag fortzuführen…“ in die Einladung mit aufgenommen haben.

Die Voraussetzungen einer Fortsetzungssitzung regelt § 34 Abs. 5 BbgKVerf. Danach gilt:

(5) Die Gemeindevertretung kann mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder die Unterbrechung der Sitzung und deren Fortsetzung an einem anderen Termin beschließen, wenn die Tagesordnung in der laufenden Sitzung nicht abschließend behandelt werden kann. Die Fortsetzungssitzung ist allein der Behandlung der noch offenen Tagesordnungspunkte derselben Tagesordnung vorbehalten. Der Beschluss über die Unterbrechung der Sitzung muss Zeit und Ort der Fortsetzungssitzung bestimmen. Für die Fortsetzungssitzung ist eine erneute Ladung entbehrlich.

Jede Fortsetzungssitzung hat damit einen Beschluss der Mehrheit der anwesenden Mitglieder über die Unterbrechung der Sitzung und deren Fortsetzung an einem anderen Termin zur Voraussetzung.

Ein solcher Beschluss wurde bis dato in keiner SVV getroffen.

Auch in der gestrigen SVV gab es einen solchen ausdrücklichen Beschluss nicht.

Deshalb haben wir heute die SVV für den 15.12.2022 neu eingeladen.

Denn weder der SVV- Vorsitzende noch die Bürgermeisterin dürfen die Fortsetzungssitzung ohne Beschluss der SVV festlegen. Um die Rechtssicherheit für unsere Beschlüsse zu gewährleisten, ist daher eine neue SVV- Sitzung notwendig.

Zukünftig wird sichergestellt, dass neben dem Hinweis auf die etwaige Fortsetzungssitzung in der Ladung und Bekanntmachung in der Sitzung  - sobald absehbar ist, dass die Tagesordnung nicht abgearbeitet werden kann - die Fortsetzungssitzung durch die SVV beschlossen wird.

Herzliche Grüße

Ihre Bürgermeisterin

Wiebke Şahin- Schwarzweller

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