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Rauchmelder können Leben retten

Stadtwehrführer Stefan Kricke weist auf die Nachrüstungspflicht für bestehende Gebäude hin

Rund 500 Menschen kommen in Deutschland jährlich  durch Wohnungsbrände ums Leben. Meist werden die Opfer in der Nacht während des Schlafs von Feuer oder Rauch  überrascht. Inzwischen gibt es in allen Bundesländern ein Rauchmelder- bzw. Feuermelder-Gesetz, das den Einbau von Rauchmeldern regelt. Nach der Pflicht, Feuermelder in Neu- und Umbauten zu installieren, führten die Bundesländer in den vergangenen Jahren schrittweise auch eine Rauch- bzw. Feuermelder-Pflicht für bereits bestehende Gebäude ein. Im Land Brandenburg müssen solche Rauchmelder spätestens bis zum 31. Dezember 2020 in allen Gebäuden installiert sein. Gemeinsam mit Berlin ist Brandenburg damit das letzte Bundesland, das die Rauchmelder-Pflicht umsetzt. Stadtblatt sprach  dazu mit Zossens Stadtwehrführer Stefan Kricke.

Stadtblatt:  Nachdem andere Bundesländer bereits seit Jahren die Rauch- bzw. Feuermelder-Pflicht  umgesetzt hat, läuft Ende des Jahres nun auch in Brandenburg die Frist ab. Manche Bürger sind aber unsicher, worin der Unterschied zwischen einem Rauch- und einem Feuermelder besteht.

Stefan Kricke: Tatsächlich benutzen viele die beiden Wörter synonym, was allerdings - streng genommen - so nicht richtig ist. Denn es handelt sich um zwei verschiedene Systeme. Rauchmelder zählen zu den Frühwarnsystemen und warnen mit einem Alarm vor Rauchentwicklung, während Feuermelder direkt mit der Notrufleitstelle der Feuerwehr verbunden sind und manuell betätigt werden müssen. In jedem Fall können die Meldeanlagen  auch aus Sicht der Feuerwehr der Stadt Zossen Leben retten. Bei mehreren Einsätzen in der Vergangenheit konnte Schlimmeres verhindert werden, weil Rauchmelder in den betroffenen Gebäuden vorhanden waren und die Brände dadurch frühzeitig erkannt wurden.

Stadtblatt:Was ist beim  gesetzlich vorgeschriebenen  Einbau der Melder zu beachten?

Stefan Kricke: Wichtig ist, dass sie so eingebaut werden, dass der Brandrauch frühzeitig erkannt und dadurch Alarm ausgelöst wird. Optimal ist es, wenn mindestens ein Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer sowie in jedem Flur,  der zu den Aufenthaltsräumen führt und als potenzieller Rettungsweg dient, installiert ist. Abgeraten wird dagegen von Rauchmeldern in Küchen, Badezimmern oder Werkräumen, da es aufgrund von Wasserdampf oder Staub zu Fehlalarmen kommen kann.

Stadtblatt:Wer ist denn für den Einbau  der Rauchmelder verantwortlich?

Stefan Kricke:  Die Zuständigkeit für den Einbau und die Wartung der Alarmgeräte  ist in der Feuermelder-Pflicht in den Bundesländern festgelegt. Fast in allen Bundesländern (bis auf Sachsen-Anhalt) ist der Eigentümer für den Einbau und die Wartung des Rauchmelders zuständig. Geregelt ist auch die technische Umsetzung in den jeweiligen Landesbauordnungen sowie in der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder (DIN 14676).

Stadtblatt:Was ist beim Einbau der Melder zu beachten?

Stefan Kricke:  Es wird empfohlen, die Melder in den jeweiligen Räumen an der Decke, möglichst mittig, zu montieren. Wichtig ist ein Mindestabstand von 50 Zentimetern zu Lampen, Wänden oder Möbeln. Bei Schrägen in Dachwohnungen sollte der Abstand vom höchsten Punkt 50 Zentimeter betragen. Ein Rauchmelder deckt maximal 60 Quadratmeter ab, in jede Richtung sind dies also rund 7,50 Meter. Daher kann es bei sehr langen Fluren oder großen Räumen notwendig sein, weitere Rauchmelder zu installieren. Erlaubt sind nur Rauchmelder, die mit der DIN EN 14604 zertifiziert sind (CE-Zeichen).

Stadtblatt:  Was passiert, wenn beispielsweise ein Vermieter sich nicht an die Feuermelde-Pflicht hält?

Stefan Kricke:  Das wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann – je nach Bundesland teuer werden. Im schlimmsten Fall können sich Versicherungen im Schadensfall sogar Zahlungen verweigern, wenn sich herausstellt, dass es im Haus keine Rauch- bzw. Feuermelder gab. Zu beachten ist außerdem, dass auch Dauercamper in ihren Wohnmobilen von der gesetzlichen Rauchmelder-Pflicht betroffen sind.

Hintergrund: Im Land Brandenburg besteht seit dem 1. Juli 2016 eine Rauchmelder-Pflicht für Neu- und Umbauten. Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 31. Dezember 2020.

Mehr Infos unter www.rauchmelderpflicht.eu, www.rauchmeldertest.net, www.rauchmelderpflicht.net.

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