Räum- und Streupflicht in der Stadt Zossen
Eine Information des Ordnungsamtes und des Stadtbetriebes:
Aufgrund der gegenwärtig auftretenden Witterungsbedingungen bittet die Stadt Zossen Grundstückseigentümer und Anlieger um besondere Beachtung der Anliegerpflichten im Bereich der Gehwege und Fahrbahnen.
Es gibt in Zossen eine Vielzahl von Straßen, wo der Winterdienst für die Fahrbahn auf den Anlieger übertragen wurde. Bei den Anliegern handelt es sich beispielsweise um Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Nießbraucher.
Die genauen Vorgaben für das Schneeräumen legt die Kommune in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zossen vom 07.07.2010 fest.
Ein Blick in die geltende Satzung und der Anlage Straßenverzeichnis schafft Klarheit über diese Regelungen.
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Zossen vom 07.07.2010 und das aktuelle Straßenverzeichnis finden Sie auf der Internetseite der Stadt Zossen unter www.zossen.de/buerger/stadtverwaltung/satzungen/.
(Bild: Pixabay)