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Neuigkeiten vom Freien Betreuungsverein Zossen

Sommerfest

Nach den Jahren der Pandemie hatte der Betreuungsverein endlich wieder die Gelegenheit ein Sommerfest zu feiern. Die Gäste des Sommerfestes nutzten das sonnige Wetter, um in entspannter Atmosphäre mit den ehrenamtlichen Betreuer*innen ins Gespräch zu kommen. Auch eine Pflegekoordinatorin wurde eingeladen, um sich fachlich auszutauschen. Unterhalten wurden Fetsgäste von der Linedancegruppe aus der Werkstatt für behinderte Menschen Wünsdorf. Verzaubert waren alle auch von einem jungen Nachwuchskünstler und vom erstklassigen Cateringservice. Die ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer*innen sind Menschen, die andere Menschen rechtlich begleiten. Kurz gesagt: Jede Menge Schreibkram bei wenig Bekanntheitsgrad.

Blick in die Zukunft

Neben dem Rückblick gibt es auch einen Blick voraus:

Wer ehrenamtlicher Betreuer*in ist oder werden möchte, kann die Einführungsveranstaltungen und Gesprächsrunden zu aktuellen Themen aus dem Betreuungsrecht besuchen. Die Termine findet man auch regelmäßig hier im Stadtblatt und online unter www.betreuungsverein-tf.de.

Zu der Tätigkeit des Betreuungsvereins gehört es auch, regelmäßig auf Neuerungen aufmerksam zu machen:

Härtefallfond - Letzte Chance: HEUTE!

Betroffene können bei der Geschäftsstelle der Stiftung „Härtefallfonds“ einen Antrag auf eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro stellen. Nachzulesen unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/haertefallfondsantraege-verfuegbar-2144092

 

Wichtig: Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 zu stellen!

 

Im Einzelnen werden unter weiteren Voraussetzungen begünstigt:

•             Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,

•             Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,

•             Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,

•             nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe,

•             Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente“),

•             Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler,

•             jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige.

 

 

INFO:  Freier Betreuungsverein Teltow-Fläming e.V., Geschäftszeiten: Mo-Fr. 9-12 Uhr; Mo, Di, Do 13-16 Uhr. Beratung zum Härtefallfond: Katrin Witt, Vereinsbetreuerin, Tel. 03377/20 43933, E-Mail: k.witt@betreuungsverein-tf.de, www.betreuungsverein-tf.de.

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