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Land legt Förderprogramm für Gemeinden auf

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat in einem Rundschreiben  seinen Mitgliedern empfohlen, die Kita-Elternbeiträge für die Zeit der Schließung der Kitas wegen der Corona-Pandemie bis zur geregelten Wiederinbetriebnahme der Kitas auszusetzen. Wie Zossens Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller erklärte, werde die Stadt Zossen dieser Empfehlung folgen. Wie es darin unter anderem heißt, konnte mit der Chefin der Staatskanzlei eine Einigung erzielt werden, die es den öffentlichen und freien Trägern der Kindertagesstätten ermöglicht, die Eltern zeitweise für die Dauer der Schließung der Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)  von der Zahlung von Elternbeiträgen freizustellen. Die Regelung soll ab 1. April 2020 gelten und betrifft jeweils den vollen Monat. Es erscheine zumutbar, so heißt es in der  getroffenen Vereinbarung, dass im Monat März keine Beiträge zurückgezahlt werden. 

Die Einigung sieht folgende Eckpunkte vor: Die Landesregierung wird ein Förderprogramm auflegen, um den Gemeinden die ausfallenden Kita-Elternbeiträge pauschal für die Eltern zu erstatten, die keine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können. Die Erstattung soll durch eine monatliche Pauschale pro Kind erfolgen.  Wie es weiter heißt, wird das Land diese Beiträge an die Landkreise und kreisfreien Städten zahlen. Diese sollen es als Förderung an die jeweiligen Träger leiten. Bereits von Elternbeiträgen freigestellte Eltern werden nicht berücksichtigt. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Freistellung aufgrund des Förderprogramms ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, die Beitragszahlungen auszusetzen, erfolgt.

 

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