Kreisumlage: Mehrheit der Stadtverordneten lehnt Vergleich ab
Nach umfangreichen Beratungen und Diskussionen im städtischen Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Recht, Sicherheit und Ordnung haben die Stadtverordneten auf ihrer jüngsten Sitzung am 27. Januar 2021 mehrheitlich den vom Verwaltungsgericht Potsdam vorgeschlagenen Vergleich mit dem Landkreis Teltow-Fläming im Streit um zu viel gezahlte Kreisumlage in den Jahren 2015 und 2016 abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 17 Stadtverordnete gegen die Annahme des Vergleichs, fünf waren dafür, weitere fünf SVV-Mitglieder enthielten sich. Der in der juristischen Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam im November 2020 vorgeschlagene Vergleich mit dem Landkreis TF sieht vor, dass die Stadt Zossen für die Jahre 2015 und 2016, in denen sie insgesamt 28,8 Millionen Euro an Kreisumlage zahlen musste, knapp drei Millionen plus Zinsen und Gerichtskosten sofort zurückbekommen soll.
Die Stadt Zossen hatte auf Initiative der damaligen Bürgermeisterin Michaela Schreiber durch ihre Rechtsanwälte gegen den Kreisumlagebescheid des Landkreises TF vom 26. November 2015 Klage erhoben, unter anderem mit der Begründung, die der Forderung in Höhe von 10,641 Millionen Euro zu Grunde liegende Haushaltssatzung missachte die Anforderungen der Rechtsprechung an die Bestimmung einer ordnungsgemäßen Kreisumlage. Gegen die Kreisumlage 2016 hatte die Stadt schließlich in eigenem Namen Klage erhoben. Mit Blick auf das anwaltlich betreute Verfahren 2015 ruht dieser Rechtsstreit.
Der renommierte Anwalt der Stadt Zossen, Prof. Matthias Dombert aus Potsdam, hatte in den bisherigen Beratungen der Fachausschüsse und auch per Video zugeschaltet in der SVV in der Dabendorfer Sporthalle keinen Hehl daraus gemacht, dass er dazu rate, den Vergleich anzunehmen, da dieser nach seiner Ansicht die finanziellen und vor allem die politischen Interessen der Stadt Zossen gegenüber dem Landkreis bestmöglich wahre. Komme es nicht zum Vergleich, werde die Klage zwar Erfolg haben und der Kreisumlagebescheid aus dem Jahr 2015 aufgehoben, dies sei allerdings mit einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren verbunden und erschwere eine anzustrebende außergerichtliche kommunalpolitische Lösung. Selbst wenn die 2015 zu Unrecht gezahlte Kreisumlage in voller Höhe erstattet werden würde, so der Anwalt, bedeute dies nicht automatisch, dass dieses Geld der Stadt endgültig verbleibt, um es beispielsweise zur Haushaltskonsolidierung zu verwenden.
Ungeachtet dieser Einschätzung kam es nach ebenso kontroverser wie konstruktiver Aussprache der Stadtverordneten zur mehrheitlichen Ablehnung des Vergleichs, dem auf der anderen Seite zuvor vom Kreistag mehrheitlich zugestimmt worden war. In dem nun gefassten Beschluss heißt es unter anderem: Die Stadt widerruft den in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam am 24. November 2020 im Verfahren 1 K 4994/16 geschlossenen Vergleich rechtzeitig, spätestens jedoch bis zum 1. März 2021 (Eingang bei Gericht). Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Rechtsanwaltskanzlei Dombert zu bevollmächtigen, um die bereits mit Widerspruch belegten Kreisumlagebescheide 2016 bzw. 2017 bis 2019 zu prüfen, um damit gegebenenfalls weitere Klageverfahren anzustreben.
Übrigens: Von 2015 bis 2020 hat Zossen insgesamt mehr als 60 Millionen Euro Kreisumlage bezahlt.
Zossen, den 28. Januar 2020, 16.45 Uhr