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Kleine Sparschultüten wurden „geschlachtet“

Sammlung für Zossener Erstklässler erbrachte  2019 rund 840 Euro

Rund 840 Euro sind bei der diesjährigen,  inzwischen zum 13. Mal im Zossener Stadtgebiet durchgeführten Sammlung für Zossens Erstklässler zusammengekommen.  Familie Noack aus Dabendorf hatte zuvor die in rund 80 Geschäften, Gaststätten und anderen öffentlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr aufgestellten kleinen, zu Sparbüchsen umfunktionierten Schultüten eingesammelt, ordnungsgemäß „geschlachtet“ und die darin enthaltenen Münzen und Scheine gezählt. „Das Ergebnis von 836, 37 Euro liegt zwar etwas unter dem des Vorjahres, kann sich aber trotzdem sehen lassen“, so Andreas Noack.  Manche Sparbüchsen waren so voll, dass man sich noch eine zweite gewünscht hätte. „Das werden wir im nächsten Jahr berücksichtigen“, kündigte der Mit-Initiator der Aktion „Wir sind dabei – Zossen zeigt Gemeinschaftssinn“ an.

Nachdem im Vorjahr  außerdem 16 Stadtverordnete jeweils 65 Euro von dem ihnen zustehenden Sitzungsgeld für die Aktion gespendet haben, besteht auch 2019 diese Möglichkeit. Auf der nächsten Sitzung der SVV wird eine entsprechende Liste herumgegeben, in die sich jeder eintragen kann, der spenden möchte.

Alle rund 150 Abc-Schützen, die im August zum Schuljahresbeginn 2019/20  in eine der vier städtischen Grundschulen in Glienick, Wünsdorf, Zossen oder Dabendorf eingeschult worden sind, konnten sich bereits  über eine finanzielle Starthilfe in Höhe von 65 Euro freuen. Zossens Bürgermeisterin Michaela Schreiber, die ebenfalls wieder eine Schultütenpatenschaft übernommen hat, bestätigte, dass die Stadtverwaltung Zossen wie schon in den Jahren zuvor die erzielte Spendensumme so aufstocken wird, so dass sich alle Zossener Erstklässler über den Zuschuss freuen können. „Dieses Geld  kann für Schulmaterialien  jeglicher Art, aber auch für Sportzeug  ausgegeben werden“, so die Verwaltungschefin.  „Die Eltern mussten bzw. müssen in der Stadtverwaltung  lediglich die entsprechenden Quittungen vorlegen und erhalten unbürokratisch  das Geld überwiesen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass das Geld zweckgebunden verwendet worden ist.“

Pressemitteilung vom 29. August 2019

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