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Juristisch schlechte Karten in Sachen Bahnüberführung Wünsdorf

Planfeststellungsbeschluss ist für die Stadt bindend

Trotz aller Bemühungen der Stadtverwaltung, die Deutsche Bahn AG im Zusammenhang mit der vom Eisenbahnbundesamt sowie vom Bundesverkehrsministerium als nicht notwendig erachteten und aus der Planung gestrichenen Straßenüberführung nördlich des Bahnhofs Wünsdorf doch noch zu einem Einlenken zu bewegen, hat die Stadt Zossen juristisch schlechte Karten. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Wie es heißt, sei der Planfeststellungsbeschluss vom 25. Juni 2019, in dem die 4,5 Millionen Euro teure Straßenüberführung nördlich des Bahnhofs gestrichen wurde, bestandskräftig, weil die Stadt Zossen im vergangenen Jahr die Klagefrist versäumt habe. Der Beschluss sei damit für die Stadt bindend. Die Voraussetzungen für nachträgliche, die Bestandskraft durchbrechende Änderungen würden nicht vorliegen.

Wie Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller mitteilt, habe ihre Vorgängerin zwar mit Schreiben vom 13. Mai 2019 inhaltlich Stellung zu dem Planfeststellungsbeschluss genommen und Bedenken gegen den Entfall der Straßenüberführung geäußert. Allerdings datiere dieses Schreiben vor dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses und habe zudem eine fristgerechte Klageerhebung nicht ersetzen können. Wie das von der Stadt beauftragte Rechtsanwaltsbüro in seiner Stellungnahme einschätzt, hätte die Stadt den Planfeststellungsbeschluss wohl aber auch dann nicht erfolgreich anfechten können, wenn die Klagefrist eingehalten worden wäre. Denn alle bisherigen Verkehrsuntersuchungen legten nahe, dass das gesamte Verkehrsaufkommen künftig auf der L74 abgewickelt werden kann. Auch das Argument, dass bei Starkregenereignissen in der Vergangenheit die Unterführung in der Chausseestraße (L74) unpassierbar war und deshalb eine Straßenüberführung erforderlich sei, hätte ein Gericht wohl nicht gelten lassen, so die Einschätzung. Zwar könne ein planerischer Konflikt nicht bestritten werden, wenn wegen eines Vorhabens das örtliche Rettungskonzept beeinträchtigt wird. Da aber neue Schmutzwasserkanäle im Bau seien und notfalls der Einbau weiterer Entwässerungsanlagen zu erfolgen habe, könne aus diesem Konflikt kein Anspruch der Stadt auf einen zweiten Bahnübergang abgeleitet werden. Für die Straßenüberführung nebst Anschlüssen an das gemeindliche Straßennetz wäre überdies die Stadt Zossen zuständig. Die Stadt könne zwar die Straße selbstständig planen und bauen, dafür aber keine Kostenerstattung von der DB Netz AG oder der öffentlichen Hand verlangen.

In der nächsten Sitzung des städtischen Ausschusses für Bauen, Bauleitplanung und Wirtschaftsförderung (BBW) am 19. August 2020 will Bürgermeisterin Schwarzweller die Mitglieder des Gremiums über den aktuellen Sachstand informieren und mit ihnen über die weitere Vorgehensweise beraten. In ihren Augen ist die Straßenüberführung in Höhe des Kreisverkehrs an der Berliner Straße nach wie vor dringend erforderlich. Auch deshalb werde man weiterhin an der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen  im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes ‚Gewerbegebiet Zossen Süd‘ arbeiten.

Pressemitteilung vom 17. August 2020, 11.50 Uhr

 

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