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In Zossen sind 2370 Hunde angemeldet

Deutscher Schäferhund ist nach wie vor die beliebteste Rasse

Die Stadt Zossen ist und bleibt eine hundefreundliche Stadt. So waren im vergangenen Jahr offiziell 2370 Hunde angemeldet. Das sind über 600 Vierbeiner mehr als noch im Jahr 2016.  Bei einer aktuellen Einwohnerzahl von derzeit rund 20 300  bedeutet das, dass auf 100 Einwohner zirka 8,8 Hunde kommen. Laut Statistik sind der Deutsche Schäferhund und der Labrador Retriever nach wie vor die beliebtesten Rassen bei den Hundehaltern in Zossen.  Aber auch Golden Retriever, Rottweiler, Boxer, Beagle, Border Colli oder Berner Sennhund  haben ihre Liebhaber.

Übrigens: Die zu zahlende Hundesteuer  beträgt in der Stadt Zossen schon seit Jahren pro Tier lediglich 20 Euro im Jahr, sowohl für den ersten wie auch für jeden weiteren Hund. Hunde, die schwerer sind als 20 Kilogramm oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern haben, sind neben der steuerlichen Anmeldung auch dem Ordnungsamt zu melden. Im vergangenen Jahr wurden in Zossen insgesamt 674 solcher meldepflichtigen Tiere erfasst.

Zahlen & Fakten

  • Hundesteuer muss  in der Regel jeder zahlen, der zu privaten Zwecken einen Hund hält. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hund nur im heimischen Garten unterwegs ist, oder ob er über die Wiesen und Felder der Gemeinden läuft. Jeder, der Privat einen Hund hält, ist zunächst einmal verpflichtet, Hundesteuer zu bezahlen.
  • Im Stadtgebiet von Zossen gibt es seit mehreren Jahren zwei speziell für Hunde geschaffene Badestrände. Der eine befindet sich in der Adlershorststraße am Großen Wünsdorfer See in Wünsdorf, der andere am Kleinen Zeschsee, Unter den Eichen, in Zesch am See.
  • Das Ordnungsamt der Stadt hat bei nicht ordnungsgemäßer Anmeldung eines Hundes die Möglichkeit, ein Bußgeldverfahren zu eröffnen.
  • Für einen Hund, der zum Beispiel aus gewerblichen Gründen, z.B. bei einem Unternehmen als Wachhund gehalten wird, fallen keine Steuern an. Auch Blindenhunde sind steuerbefreit. Hunde, die mit auf die Jagd gehen, können teilweise befreit werden. Sporthunde hingegen sind ebenfalls steuerpflichtig.
     
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