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Hinweis: Nachweis des Impfschutzes dringend erforderlich

Die Stadtverwaltung Zossen  erinnert aus gegebenem Anlass daran, dass seit dem 1. März 2020 nur noch Kinder in die Betreuung aufgenommen werden dürfen, die über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern verfügen oder eine bestehende Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung aufweisen. Um die Antragsbearbeitung der Neuaufnahmen zu beschleunigen,  ist es wichtig, dass alle Eltern, deren Kinder ab Juli und August 2020 in den Einrichtungen der Stadt Zossen aufgenommen werden möchten und bis jetzt den Nachweis noch nicht erbracht haben, diese schnellstmöglich in der Kita- und Schulverwaltung nachreichen.

Sollte dieser Nachweis nicht vorliegen, kann das Kind nicht in einer der städtischen Einrichtungen aufgenommen werden.

Arten für den Nachweis:

- ärztliche Bescheinigung
- Vorlage des originalen Impfausweises in der Stadt Zossen

Des Weiteren bittet die Stadtverwaltung, falls noch nicht geschehen, für Kinder, die schon vor dem 1. März 2020 in den Einrichtungen der Stadt Zossen betreut wurden, der Einrichtungsleitung zeitnah den Nachweis über den erfolgen Impfschutz vorzulegen.

Pressemitteilung vom 2. Juli 2020, 11.50 Uhr

 

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