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Finanzausschuss empfiehlt Erhöhung der Realsteuern

Bürgermeisterin unterstreicht Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen 

Nach der mehrheitlichen, wenn auch umstrittenen Empfehlung des städtischen Finanzausschusses am 22. Juni 2020, im Zuge der aktuellen Haushaltsdebatte die Realsteuern der Stadt Zossen zu erhöhen, hat Zossens Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller noch einmal die Notwendigkeit dieser Maßnahme unterstrichen. „Nur mit einer Erhöhung der Gewerbesteuer ist es möglich, den Haushalt wieder auszugleichen“, so die Verwaltungschefin. Sie favorisiert dabei eine Erhöhung der Gewerbesteuer von derzeit 200 Prozent auf 270 Prozent. Bei der Erhöhung auf 270 Prozent würden sich die Transferaufwendungen an den Landkreis ab dem Jahr 2023 erheblich reduzieren, betont sie. „Damit würde endlich nicht mehr Geld an den Landkreis gezahlt, als Zossen real einnimmt. Aktuell verbleibt kein Euro aus der Gewerbesteuer tatsächlich in unserer Stadt“, sagt die Bürgermeisterin.

Die Stadt Zossen zählt seit Jahren zu den letzten der mehr als 11 000 Kommunen in Deutschland, die den gesetzlich vorgeschriebenen Gewerbesteuermindestsatz von 200 Prozent erheben. Die in der Vergangenheit dadurch gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen werden allerdings zu großen Teilen von der Gewerbesteuerumlage „aufgefressen“, da diese nach dem Landesdurchschnitt – derzeit bei 324 Prozent – berechnet und damit Geld von einer fiktiven Summe eingefordert wird, die die Stadt real nicht eingenommen hat. Zum Vergleich: Die Gemeinden Am Mellensee und Blankenfelde-Mahlow erheben 350 Prozent Gewerbesteuer, die Stadt Ludwigsfelde und die Gemeinde Rangsdorf sogar 380 Prozent. Bürgermeisterin Schwarzweller geht davon aus, dass auch andere Kommunen, die derzeit noch einen Hebesatz unter Landesdurchschnitt haben, nicht umhinkommen werden, diesen ebenfalls zu erhöhen. „Damit entfallen auch weitere Möglichkeiten, dass sich hiesige Unternehmen nach einer Erhöhung in Zossen in steuerlich günstigere Nachbarkommunen zurückziehen könnten, wie von einigen befürchtet wird“, so die Bürgermeisterin. Mit 270 Prozent wäre Zossen noch immer das Steuerparadies, könne dann aber tatsächlich davon finanziell profitieren. 
Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept für die Stadt Zossen für die Jahre 2020 – 2024 sowie die Haushaltssatzung 2020/2021 mit ihren Anlagen, dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und dem Investitionsprogramm stehen auf der Sitzung der Stadtverordneten am 1. Juli 2020 in Dabendorf  zur Beschlussfassung.

Hintergrund: Laut einer Realsteuer-Hebesatzumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), wie hoch die Gewerbesteuersätze deutscher Kommunen mit mehr als 20 000 Einwohnern ausfallen, sind für das Jahr 2019 die Daten aus rund 700 Städten und Gemeinden zusammengetragen und ausgewertet worden. Demnach haben zahlreiche Gemeinden die Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer B  - die beiden für gewerbliche Unternehmen relevanten Steuern - angehoben, zum Teil sogar kräftig. Gegenüber 2018 legten die Gewerbesteuer-Hebesätze im Bundesdurchschnitt um 1 Prozentpunkt auf 436 Prozent zu. 

Pressemitteilung vom 24. Juni 2020, 14.40 Uhr

Bürgermeisterin: Unterstützung der Vereine künftig vertraglich regeln

Angesichts der derzeitigen schwierigen Finanzlage der Stadt Zossen - sie befindet sich bis zur Verabschiedung eines Haushalts in vorläufiger Haushaltsführung - können bislang jährlich gewährte finanzielle Zuschüsse an gemeinnützige Vereine der Stadt noch nicht ausgezahlt werden. „Da es sich dabei um freiwillige Leistungen der Stadt handelt, sind uns gesetzlich die Hände gebunden“, so Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller. Ohnehin sei man gezwungen gewesen, im Haushaltssicherungskonzept den Sparwillen der Stadt zu dokumentieren und künftig die Zuschüsse zu kürzen. Wie die Verwaltungschefin sagt, gebe es erste Überlegungen, die künftige finanzielle Unterstützung für die Ortsteile bzw. für die Vereine vertraglich zu regeln. Sie seien dann rechtlich auf der sicheren Seite, alle würden - je nach Mitgliederzahl bzw. anderer Kennzahlen - berücksichtigt werden und seien nicht wie bisher auf den „guten Willen bei der jährlichen Verteilung der Mittel“ angewiesen. Eine entsprechende Debatte über diese Idee wolle sie mit den politischen Gremien und den Vereinen nach der Sommerpause anregen.

Pressemitteilung vom 24. Juni 2020, 16.10 Uhr 

 

    

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