Eignungsgebiete für die Windenergienutzung erneut auf dem Prüfstand
Stadt Zossen will an Ausweisung einer Konzentrationsfläche festhalten
Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg im vergangenen Jahr den bisherigen Regionalplan Havelland-Fläming (Wind) für unwirksam erklärt hat, steht das Thema sowohl in der Regionalen Planungsgemeinschaft als auch in den Kommunen erneut auf dem Prüfstand. Dabei geht es darum, abschließend die Kriterien für die sogenannten weichen und harten Tabuzonen für die Ausweisung von Windeignungsgebieten festzulegen. Eine entsprechende Beschlussvorlage steht auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2020 in Dabendorf. Dabei wird es auch um die abzuwägenden Belange für die Bearbeitung des Flächennutzungsplans (1. Änderung – Wind) gehen.
Begründet wird die Notwendigkeit einer erneuten Beschlussfassung mit der Vielzahl von Neuerungen und Veränderungen, die sich in der Zwischenzeit ergeben haben. Demnach hat sich die Regionale Planungsgemeinschaft entschieden, für Misch- und allgemeine Wohngebiete einen Mindestabstand unter Einhaltung des Immissionsschutzwertes von 40 dB(A) auf 1100 Meter (weiche Tabuzone) und 600 Meter (harte Tabuzone) festzulegen. Außerdem soll die Mindestgröße von Windeignungsgebieten künftig 25 Hektar (Platz für drei Windkraftanlagen) betragen.
Wie Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller betont, sei es nach wie vor das Ziel der Stadt Zossen, einen Windkraft-Wildwuchs zu verhindern. Sie setze sich deshalb weiterhin für die Ausweisung einer sogenannten Konzentrationsfläche im FNP Wind ein. Aktuelle Visualisierungen hätten ergeben, dass die Stadt zwei mögliche Flächen in Wünsdorf (Richtung Töpchin) zur Diskussion stellen kann. „Je nachdem, welche Kriterien für Zossen in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden, würde das Vorzugsgebiet zwischen 100 und 180 Hektar aufweisen“, so die Verwaltungschefin. Horstfelde und Glienick gehören - entgegen anderslautender Befürchtungen - nicht zu den in Frage kommenden Konzentrationsflächen. Wie Schwarzweller betont, sei die Stadt gezwungen, Vorgaben von Regionalplanung und Landesregierung mit den Vorstellungen der Stadt in Einklang zu bringen. Um eine rechtliche und hoheitliche Akzeptanz zum FNP Wind zu erreichen, müsse eine Annäherung zu den von der Regionalen Planungsgemeinschaft festgesetzten Kriterien erfolgen.
Pressemitteilung vom 3. Dezember 2020, 11.45 Uhr