Ehrenamtliche Richter*innen für die Jugendgerichtsbarkeit gesucht – Termin: 18. April 2023
Die Wahl der Jugendschöffen für die Wahlperiode 2023 bis 2028 findet 2023 statt.
Alle fünf Jahre sind bundesweit auch die Jugendschöffen neu zu wählen. Als ehrenamtliche Richter*innen nehmen sie neben den Berufsrichter*innen an den Jugendgerichtsverhandlungen an den Amtsgerichten Zossen und Luckenwalde sowie am Landgericht Potsdam teil.
Bewerbung in TF
Auch in Teltow-Fläming werden Jugendschöffen gesucht. Bewerber*innen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen.
Sie müssen
· im Landkreis Teltow-Fläming wohnen,
· zu Beginn der Wahlperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt
· und deutsche Staatsbürger*in sein.
Die Bewerbungen werden im Jugendamt erfasst und dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Dieser beschließt eine Vorschlagsliste, aus der der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte die benötigte Anzahl an Personen auswählt.
Hinweis
Wer bereits in der derzeitigen Amtsperiode (2018-2023) Schöffe ist und dieses Ehrenamt weiter ausüben möchte (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind), muss sich wieder neu bewerben.
Bewerbung
Interessenten können sich mit Hilfe eines Formulars bewerben, das auf www.schoeffenwahl.de veröffentlicht ist. Ende der Bewerbungsfrist ist der 18. April 2023.
Weitere Informationen
Schöffenwahl Jugendgerichtsbarkeit 2023 in TF: www.teltow-flaeming.de/jugendschoeffen-2023.
Hier ist auch das Bewerbungsformular verlinkt.