Diebstahlschutz durch Fahrradmarkierung - Polizei bietet Codierungen an
Das Polizeirevier Zossen beabsichtigt am 2. Dezember 2021 im Zeitraum von 12 bis 18 Uhr Fahrradcodierungen durchzuführen.
Bei einer Fahrradcodierung wird das Fahrrad oder der Fahrradanhänger - zusätzlich zur gegebenenfalls vorhandenen Rahmennummer – mit einer nachträglichen, individuellen Kennzeichnung versehen. Mit der Einwilligung der Radbesitzer werden die Angaben zum Fahrrad zusammen mit den Personendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum-/ort) in einem Verzeichnis der Polizei gespeichert. Somit lässt sich das Fahrrad nach einem Abhandenkommen besser zuordnen. Außerdem steigt durch eine mit der Kennzeichnung ergänzte Sachfahndungseingabe die Chance, das Rad nach einem Diebstahl wiederzufinden. Ein derart gekennzeichnetes Rad ist für Diebe weitaus weniger attraktiv!
Der Code (EIN- Eigentümeridentifikationsnummer) wird mit einem Nadelmarkiersystem (P 63 C) in den Fahrradrahmen geprägt und kann nicht so leicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Lediglich Fahrräder mit einem Rahmen aus Karbon sind hierbei nicht zu prägen, da diese beschädigt werden können.
Eine Fahrradkennzeichnung allein ist jedoch kein hinreichender Schutz! Die Polizei weist darauf hin, sich auf der Internetseite www.polizei.brandenburg.de zu informieren, und sich so vor Fahrraddiebstahl mit den beschriebenen Möglichkeiten zu schützen und Fahrraddieben die Arbeit zu erschweren.
Bei Interesse an einer Codierung ist eine Anmeldung per Mail oder über Telefon notwendig. Zur Codierung ist der Personalausweis und ein Eigentumsnachweis mitzuführen.
Ansprechpartner: Polizeiobermeister Alexander Otto
Telefon: 03377 310 1043
E-Mail: Alexander.otto1@polizei.brandenburg.de