Die Kreisverwaltung informiert: Barrierefreies Wählen

Bei Wahlen in Deutschland haben Personen mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Darauf macht Antje Bauroth, Behinderten- und Seniorbeauftragte des Landkreises Teltow-Fläming, aufmerksam. Und sie merkt an: „Wahllokale barrierefrei zu erreichen bzw. das Wählen mit Assistenz ist manchmal eine Herausforderung für Betroffene. Hier kann Briefwahl eine Alternative sein“, so Antje Bauroth.
Wer seine Stimme per Brief abgeben möchte, muss nun schnell sein, da bereits am 23. Februar 2025 gewählt wird. Die Briewahlunterlagen können auch ohne Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Die erfolgt bei der Gemeinde des Hauptwohnortes mündlich vor Ort oder formlos schriftlich, auch per E-Mail. Der Antrag muss Angaben zu Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum, die Adresse des Hauptwohnsitzes und ggf. die Versandadresse, an die die Unterlagen verschickt werden sollen (z.B. die Urlaubsanschrift) enthalten. Das letztmögliche Einwurfdatum für den ausgefüllten Wahlbrief ist Donnerstag, 20. Februar vor der letzten Briefkastenleerung. Der ausgefüllte Wahlbrief kann auch direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Adresse abgegeben werden.
Weitere Informationen zum barrierefreien Wähen:
Bundestagswahl 2025: Barrierefrei wählen | Aktion Mensch
Barrierefreies Wählen - Die Bundeswahlleiterin