Die Fraktion VUB-WK/Bündnis 90 – Die Grünen/CDU beantragt Feststellung einer Notlage und Online-Teilnahme an Sitzungen der SVV
Die Fraktion VUB-WK/Bündnis 90 – Die Grünen/CDU beantragt gemäß einer Beschlussvorlage für die SVV-Sitzung am 8. Dezember: „Die Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage und die Teilnahmemöglichkeit für alle Mitglieder der SVV per Video oder Audio an Sitzungen der SVV und ihrer Ausschüsse."
Hintergrund ist die aktuell verschärfte Pandemiesituation in Zossen, und die damit verbundene Gefahr für die Abgeordneten der SVV, die städtischen Mitarbeiter, die Besucher und die Bürgermeisterin.
Rechtlich basiert der Antrag auf einem Abschnitt der Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKVerf), in der in einem Rundschreiben vom 27. Juli 2021 aktualisierten Fassung:
Zu Artikel 1 Nr. 11 (Einfügung eines neuen Abschnitts 3a „Erhaltung kommunaler Entscheidungsfähigkeit in außergewöhnlichen Notlagen“ und eines entsprechenden neuen § 50a BbgKVerf)
8.1 Abweichend von der bisherigen Regelung in § 1 Brandenburgisches Kommunales Notlagegesetz bedarf es zur Anwendbarkeit der Regelung des § 50a BbgKVerf keiner Feststellung des Landtages über das Vorliegen einer landesweiten außergewöhnlichen Notlage. Die Gemeindevertretung kann vielmehr selbst mit zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder eine außergewöhnliche Notlage feststellen. Derartige Ausnahmesituationen können daher auch regional oder lokal begrenzt sein. Eine außergewöhnliche Notlage im Sinne des § 50a Absatz 1 BbgKVerf liegt insbesondere in einer epidemischen Lage vor, wie sie aktuell durch die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 gegeben ist.
Bürgermeisterin Wiebke Şahin-Schwarzweller: „Ich begrüße es sehr, dass es einigen Stadtverordneten wichtig ist, den Vorsitzenden der SVV, meine Mitarbeiter, sowie viele Bürger unserer Stadt und mich bestmöglich zu schützen. Der Antrag bedeutet nicht, dass nicht auch in Präsenz getagt werden kann. Der Antrag räumt viel mehr eine weitere Option ein, dass sowohl Herr Kühnapfel als auch meine Mitarbeiter und ich online an einer Sitzung teilnehmen können. Es steht jedem SVV-Vertreter frei, auch weiter in Präsenz an der Sitzung teilzunehmen. Es steht auch jedem Bürger frei, weiter vor Ort die SVV zu besuchen. Das alles ist auch mit dem Beschluss der Notlage möglich. Zusätzlich ist so aber auch eine Online-Teilnahme und die Übertragung der SVV sowie der Ausschüsse vorgesehen. Dieses hat den Vorteil, dass auch Bürger die Sitzungen und insbesondere die Einwohnerfragestunde ohne Gefahr nutzen können. Die Reichweite unserer Sitzungen ist durch diesen Beschluss wesentlich höher. Das wiederum entspricht unserem demokratischen Prozess „Eingrenzung statt Ausgrenzung" und ermöglicht es, viele Bürgerinnen und Bürger zu schützen."