Der Landkreis informiert: Amerikanische Faulbrut der Bienen

Monitoring zur Früherkennung – Imkereien aus dem Landkreis zur Teilnahme aufgefordert
Ein Monitoring zur Früherkennung und Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen wird vom Land Brandenburg auch im Jahr 2025 durchgeführt. Alle Imkereien aus dem Landkreis Teltow-Fläming sind aufgerufen, nach der zweiten Schleuderung (etwa erste Junihälfte) Honigproben zur bakteriologischen Untersuchung im Sachgebiet Veterinärwesen der Kreisverwaltung abzugeben. „Die Teilnahme ist sehr wichtig, um eine schlimme und folgenreiche Tierseuche rechtzeitig erkennen und bekämpfen zu können. Deshalb danke ich den Imkerinnen und Imkern aus dem Landkreis schon jetzt für ihre Kooperation“, so die zuständige Beigeordnete und Dezernentin Dietlind Biesterfeld.
Für das Monitoring werden 50 Gramm Honig der ersten ein bis zehn Bienenvölker bzw. von allen weiteren zehn Völkern zusätzlich 50 Gramm benötigt. Steht kein Honig zur Verfügung, kann auch eine Futterkranzprobe (mindestens 20 Gramm entsprechen ca. zwei Esslöffeln) abgegeben werden. Alle Proben sollten mit dem Namen des Imkers/der Imkerin, Volknummer und ggf. Standort beschriftet sein.
Auch in diesem Jahr bietet das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Denkmalschutz eine Abholung der Proben nach vorheriger Absprache an. Wer davon Gebrauch machen möchte, melde sich bitte unter Telefon 03371 608-2215 oder E-Mail veterinaeramt@teltow-flaeming.de. Diese Untersuchung ist unentgeltlich. Ein Attest für diese nicht amtlich entnommenen Proben wird nicht ausgestellt.
Für die Frühtrachtwanderung des Jahres 2026 können bereits ab 1. August 2025 bakteriologische Untersuchungen erfolgen - Terminabsprachen dazu bitte unter den oben angegebenen Kontakten. Für Wanderungen über die Landkreisgrenze hinaus sowie für den Verkauf von Bienenvölkern sind Gesundheitsatteste erforderlich, die nach amtlicher Probenahme und bei negativen mikrobiologischen Laborergebnissen gebührenpflichtig ausgestellt werden.
Achtung: Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Bienenhaltung meldepflichtig ist. Auch hier ist das Sachgebiet Veterinärwesen der zuständige Kontakt.