Der Landkreis informiert: Ab Montag, 3. März 2025, kann man wieder die Kfz-Kennzeichen JB, LUK und ZS beantragen

JB, ZS oder LUK am Auto? Das ist ab 3. März 2025 wieder möglich! Ab Montag kommender Woche können diese Autokennzeichen bei der Kfz-Zulassung Teltow-Fläming (wieder) beantragt werden. Dafür waren Genehmigungen und technische Voraussetzungen erforderlich, die jetzt vorliegen bzw. von der Behörde geschaffen wurden. Wer ein Fahrzeug hält, kann damit ab sofort wählen, welche Kennung es künftig haben soll – TF, JB, LUK oder ZS. Zusätzliche Kosten in Höhe von 10,20 Euro kommen nur dann hinzu, wenn auch nach dem Ortskenner eine bestimmte Kombination gewählt wird. Auch die Umkennzeichnung von TF auf ein Altkennzeichen ist möglich. Dafür benötigt man die Kennzeichen, die Fahrzeugdokumente und einen gültigen Personalausweis. Die Verwaltungsgebühr beträgt in diesem Fall bis zu 50 Euro, die Kosten für die Kennzeichen kommen noch hinzu.
Onlinereservierungen sind leider noch nicht möglich. Wer sich dennoch bestimmte Kennzeichen vorab sichern möchte, sollte sich per E-Mail an kfz-zulassung@teltow-flaeming.de wenden und von telefonischen Anfragen absehen.
Beschluss des Kreistags
Die Wiedereinführung der Altkennzeichen ist Resultat eines Kreistags-Beschlusses. Die Abgeordneten folgten mit ihrem Votum am 14. Oktober 2024 einem Wunsch mehrerer Städte und Gemeinden im Landkreis. So hatten sich u. a. die Städte Zossen und Jüterbog für eine Wiedereinführung der Altkennzeichen ausgesprochen.
Geschichte des TF-Kennzeichens
Das Kfz-Kennzeichen TF war per 1. Januar 1994 eingeführt worden. Seinerzeit hatte das Land Brandenburg im Zuge der Umsetzung der Kreisgebietsreform Anfang der 1990er-Jahre konsequent Kfz-Kennzeichen gefordert, bei denen das Unterscheidungszeichen der Zulassungsbehörde den Kreisnamen repräsentierte. Ziel war es, die Identifikation der Menschen mit den neuen Landkreisen zu fördern und diese beim Marketing zu unterstützen. Die den Altkreisen Jüterbog, Luckenwalde und Zossen zugewiesenen Zeichen JB, LUK und ZS waren in diesem Zusammenhang zum 1. Januar 1994 für auslaufend erklärt worden.
Rechtliche Grundlagen für die Wiedereinführung der Altkennzeichen
Da die Unterscheidungszeichen JB, LUK und ZS schon einmal zugeteilt waren, konnten sie durch einen entsprechenden Antrag des Landkreises über das Land Brandenburg beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr wiedererlangt werden. Diesen Antrag hat der Landkreis nach dem Beschluss des Kreistags gestellt.
Folgen der Digitalisierung
Mit der Digitalisierung und der Erfassung aller Halterinnen und Halter beim Kraftfahrtbundesamt hat die ursprüngliche Kennzeichenunterscheidung an Bedeutung verloren. Sie war einst erforderlich, um Kfz-Halter in einer Papieraktenordnung bundesweit ermitteln zu können.
Nach Änderungen im Zulassungsrecht ist es bereits jetzt möglich, das ursprünglich einem Fahrzeug zugeordnete Kennzeichen bei jedem Umzug und Halterwechsel bundesweit beizubehalten. Auf absehbare Zeit sind mit Betrieb des i-Kfz, woran der Landkreis Teltow- Fläming intensiv arbeitet, weitere Änderungen von Unterscheidungszeichen nicht ausgeschlossen.
(Foto: www.kennzeichen-auto.de)