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Bürgerfreundliche Regelungen für die Stadt Zossen - Stadtverordnete beraten über neue Geschäftsordnung und eine Einwohnerbeteiligungssatzung

Die Verwaltung der Stadt Zossen wird eine neue  Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (GeschO) sowie die veranlagte Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Stadt Zossen (Einwohnerbeteiligungssatzung-EbetS) als Beschlussvorlage einbringen. Die Beschlussvorlage steht am 21. Juni 2022 zur Beratung auf der Tagesordnung des Ausschusses Für Recht, Sicherheit und Ordnung und soll auf der kommenden Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

Die GeschO ist die rechtliche Grundlage, die die Arbeitsweise der Stadtverordneten-versammlung und ihrer Ausschüsse bildet. Ziel der neuen GeschO ist es vor allem, eine bürgerfreundlichere Geschäftsordnung zu schaffen, die klare Regelungen enthält. Sie wird auch die durch die aktuell geltende GeschO aus dem Jahr 2010 bisher nicht ausreichend dargestellten Umstände eindeutig regeln. In diesem Zusammenhang wird die Stadt Zossen erstmalig auch eine notwendige Einwohnerbeteiligungssatzung bekommen, die der bisherigen Fassung gefehlt hat. Die Regelungen zur Ausgestaltung der Einwohnerbeteiligung sind zu ändern, da die aktuelle Satzungslage in der Stadt Zossen mit den Vorgaben des § 13 BbgKVerf nicht im Einklang steht.

Die brandenburgische Kommunalverfassung hat sich seit 2010 geändert. Wegen dieser gesetzgeberischen Änderungen sind neue Regelungen in der Geschäftsordnung, insbesondere zu hybriden Sitzungen sowie Sitzungen in außergewöhnlichen Notlagen, notwendig. Ohne diese Änderungen bliebe die Geschäftsordnung hinter den gesetzgeberischen Vorgaben zurück.

Die SVV der Stadt Zossen hat mit Beschluss-Nr. 039/22 die Einführung eines Bürger- und Ratsinformationssystem (RIS) beschlossen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses und zur Nutzung des RIS sind entsprechende Anpassungen in der Geschäftsordnung der SVV der Stadt Zossen erforderlich.

Weitere Anpassungen der neuen Geschäftsordnung betreffen unter anderem Regelungen zur elektronischen Ladung, zur Einwohnerfragestunde, zur Beschlusskontrolle, zu Anträgen zur Geschäftsordnung, zur digitalen Teilnahme, sowie zu Bild- und Tonaufzeichnungen.

Die Beschlussvorlage sowie der Entwurf der neuen Geschäftsordnung inklusive Einwohnerbeteiligungssatzung stehen im Wortlaut unter folgender Adresse als Download zur Verfügung:

www.zossen.de/fileadmin/user_upload/Sitzungsdienst/Beschlussvorlagen_2022/BV-Nr.076-22.pdf

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