Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist Steven Albrecht
Im Ordnungsamt des Landkreises Teltow-Fläming gibt es immer wieder Anfragen von Bürgern zur Verantwortlichkeit von Schornsteinfegern in den Zossener Ortsteilen Kallinchen, Schöneiche, Wünsdorf mit Waldstadt, die Teil des Kehrbezirkes TF 144 sind. Insbesondere werde die Frage gestellt, welcher Schornsteinfeger der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist. Aus diesem Grund weist das Ordnungsamt nochmals darauf hin, dass seit dem 1. Dezember 2019 Steven Albrecht im Kehrbezirk TF 144 bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist. Telefonisch erreichbar ist er unter 030 / 32 66 96 38 und 0176 20 63 39 66.
Bereits im Zossener Stadtblatt vom 29. Januar 2020, auf der Internetseite der Stadt Zossen (www.zossen.de/Meldungen) sowie in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung war Anfang des Jahres über den Wechsel der Zuständigkeit für den Schornsteinfeger-Kehrbezirk TF 144 berichtet worden. So wurde darauf verwiesen, dass Steven Albrecht die Nachfolge von Markus Düring angetreten hat und als Bezirksschornsteinfeger zuständig für alle hoheitlichen Aufgaben ist, das heißt u.a. für die vorgeschriebene Feuerstätten-Schau sowie alle mit den Feuerstätten in Zusammenhang stehenden baulichen Veränderungen und deren Abnahmen. Das Gewerbeamt wies zudem darauf hin, dass es zwar möglich ist, die Kehrarbeiten von einem anderen als dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen zu lassen. Dann sei aber zu beachten, dass der Inhaber der zu kontrollierenden Feuerstätte selbstständig das betreffende Formblatt - gegebenenfalls inklusive Abgasprüfprotokoll - an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu übergeben hat. Zu beachten sei dabei die im Feuerstätten-Bescheid festgelegte Frist.
Zossen, den 22. September 2020, 10.35 Uhr