Betriebserlaubnis für Hortnutzung des Jugendzentrums liegt vor
Mit Beginn des neuen Schuljahres werden 30 Kinder im Objekt an der Wasserstraße betreut
Die Stadtverwaltung hat in dieser Woche seitens des Bildungs- und Jugendministeriums in Potsdam die beantragte Betriebserlaubnis erhalten, mit Beginn des neuen Schuljahres 2020/2021 das Jugendzentrum an der Wasserstraße in Zossen vorübergehend als Schulhort für rund 30 Kinder aus der Goetheschule zu nutzen. Die Erlaubnis gilt bis Ende des Jahres. Nachdem die Betriebserlaubnis vorliegt, können nun die Hortverträge mit den Eltern geschlossen werden, heißt es aus dem Schulamt. Eltern, deren Kinder im Jugendzentrum betreut werden sollen, hatten sich kürzlich vor Ort über die Bedingungen informiert. Entsprechende Vorbereitungen seitens der Stadt wurden getroffen, so ist zum Beispiel im Jugendklub eine Trennwand eingebaut worden. Diese soll perspektivisch von Hortkindern und Jugendklubnutzern kreativ gestaltet werden. In dieser Woche hat eine Fachfirma aus Schwielowsee den Außenbereich wie angekündigt eingezäunt. Auch der Transfer der Hortkinder nach Schulschluss von der Goetheschule zur Wasserstraße ist geklärt.
Wie Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller betonte, handelt es sich bei der Hortnutzung des Jugendzentrums um eine vorübergehende Lösung. Sowie im Hort „Am Wasserturm“ in der Goethe-Grundschule die geforderten Auflagen für eine beantragte Kapazitätserweiterung erfüllt sind - dabei geht es vor allem um einen 2. Flucht- und Rettungsweg sowie eine vernetzte Brandschutzanlage - können alle Schüler wieder dort betreut werden.
Das Konzept für die Hortnutzung im Jugendzentrum ist mit dem DRK als Träger der Einrichtung abgestimmt, so dass Hortkinder und Jugendliche das Objekt zu unterschiedlichen Zeiten, also stets getrennt voneinander, benutzen können.
Pressemitteilung vom 31. Juli 2020, 10 Uhr