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Ab 18. März keine Betreuung in Kitas, kein Unterricht an Schulen

Um die Corona-Epidemie einzudämmen findet im Land Brandenburg ab Mittwoch, den 18. März 2020, landesweit an Kitas und Schulen keine reguläre Betreuung und kein regulärer Unterricht statt. Die Maßnahme gelte zunächst bis zum Ende der Osterferien, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung nach der gestrigen Sondersitzung des Kabinetts in Potsdam. In den Kommunen solle eine Notfallbetreuung für Kinder von 0 Jahren bis zur Jahrgangsstufe 6 organisiert und sichergestellt werden.

Zossens Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller  hat angekündigt, dass die Stadtverwaltung bis zum Dienstag, 17. März 2020, einen entsprechenden Notfallplan erarbeiten wird, über den dann informiert wird. Die Verwaltung stehe im Kontakt mit den betroffenen Einrichtungen. Die Notfallbetreuung gilt nach Worten von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher in erster Linie für Kinder, deren Eltern zur Aufrechterhaltung von medizinischer Versorgung, Verwaltung und kritischer Infrastruktur dringend benötigt werden. 

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

In Deutschland zählen dazu:

  • Energieversorgung (Elektrizität, Kernkraftwerke, Gas, Mineralöl)
  • Informationstechnik und Telekommunikation (Telekommunikation, Funk- und Fernsehen, Internet)
  • Transport und Verkehr (Bahn, ÖPNV, Schifffahrt, Luftverkehr, Straße, Postwesen)
  • Gesundheit (alle Einrichtungen zur medizinischen Versorgung, Labordiagnostik)
  • Bestattungswesen
  • Wasser (Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung)
  • Ernährung (vom Großhandelslager bis zum Einzelhandel, Lebensmittelerzeuger (Tierhalter, Landwirte, Gärtner), lebensmittelverarbeitende Betriebe
  • Entsorgung (Müll aller Art, Tierkörperbeseitigung)
  • Finanz- und Versicherungswesen,
  • Staat und Verwaltung (Verwaltung auf allen Ebenen von Kommune bis Bund, Polizei, Katastrophenschutz, Hilfsorganisationen wie Feuerwehr, THW, Verteidigung)

    Zossens Bürgermeisterin weist darauf hin, dass dieser Betreuungsbedarf bis zum Dienstag in den jeweiligen Einrichtungen angemeldet und abgestimmt werden müsse. Sie appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger, vernünftig auf diese außergewöhnliche Situation zu reagieren und Vorsorge zu leisten, um mit den bekannten Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen und Verzicht auf Händeschütteln zur Eindämmung des Virus beizutragen.

Den Wortlaut der Pressemitteilung der Landesregierung vom Freitag, den 13. März 2020, finden Sie unter www.brandenburg.de.
Mehr Infos auch unter www.teltow-flaeming.de.

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