Ab 1. April 2020 neue Regelung für Eltern-Kitabeiträge
Eltern, deren Kinder aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht in einer der städtischen Kindereinrichtungen betreut werden können, brauchen ab 1. April 2020 bis auf weiteres keinen Kita-Elternbeitrag zu bezahlen. Wie Zossens Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller betont, müssen die Eltern diese Beitragsfreistellung nicht extra beantragen. Über den genauen Beendigungszeitpunkt des Beitragsaussetzungsverfahrens wird zum gegebenen Zeitpunkt in den Medien der Stadt Zossen (Homepage www.zossen.de, Stadtblatt etc.) informiert. Die Aussetzung von Elternbeiträgen erfolgt nur für Kinder, für die Personensorgeberechtigte mit der Stadt Zossen einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben und die aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming vom 16. März 2020 (Allgemeine Kitaschließung) seitdem keine Betreuungsmöglichkeit mehr für ihre Kinder in Anspruch nehmen können. Von der vorübergehenden Beitragsbefreiung nicht betroffen sind Eltern, deren Kinder sich angesichts der aktuellen Ausnahmeregelung in der von der Stadt eingerichteten Notfallbetreuung befinden (sogenannte Notbetreuungsberechtigte).
Die Regelung gilt zeitweise für die Dauer der Schließung der Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und tritt mit dem 1. April 2020 in Kraft. Sie betrifft jeweils den vollen Monat. Bereits für den Monat März bezahlte Beiträge werden nicht rückwirkend erstattet, heißt es. Das Verfahren der Beitragsaussetzung soll grundsätzlich durch die Verrechnung mit zukünftig entstehenden Beitragsforderungen erfolgen, die nach dem Aussetzungszeitraum entstehen.
(Pressemitteilung, 31. März 2020)