Meldungen
Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller unterstützt das neue Portal „Stark im Amt“

Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker dürfen in Deutschland nicht zu »Fußabtretern der Frustrierten« werden, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wiederholt klargestellt. Weil sie aber zunehmend Hass und Gewalt ausgesetzt sind, hat die Körber-Stiftung in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden die Website »stark-im-amt.de« ins Leben gerufen, die der Bundespräsident als Schirmherr nach einer Ansprache im Beisein der beteiligten Unterstützer am 29. April liveschaltete. Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller ist Mitinitiatorin und Gesprächspartnerin auf dem Podium beim Eröffnungsevent in Berlin.
Der Ortsbeirat Horstfelde tagt am 25. Mai

Der Ortsbeirat Horstfelde lädt am 25. Mai 2021, um 19 Uhr zu seiner zweiten öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung ins Dorfgemeinschaftshaus am Dorfplatz 30 in 15806 Zossen, Ortsteil Horstfelde ein.
Bürgerbüro am Samstag, dem 8. Mai geöffnet

Aufgrund der Feiertagssituation im Mai ist das Bürgerbüro der Stadt Zossen in diesem Monat nur einmal an einem Samstag geöffnet. Bürger können die Dienstleistungen der Stadt am 8. Mai 2021 von 8 bis 12 Uhr in Anspruch nehmen.
Wahlhelfer gesucht!

Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl und gleichzeitig Landratswahl statt. Gewählt werden die Abgeordneten des deutschen Bundestages und der Landrat/Landrätin des Landkreises Teltow-Fläming. Für die ordnungsgemäße Durchführung der beiden Wahlen im Wahlgebiet der Stadt Zossen werden wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger für die Besetzung der Wahlvorstände sowie den fünf Briefwahlvorständen in den Wahllokalen benötigt
Aktuelles Stadtblatt erscheint eine Woche später

Nach Informationen des Druckhauses Potsdam konnte das aktuelle Stadtblatt Zossens (Ausgabe Nr. 4) nicht rechtzeitig gedruckt werden. Es kann deshalb auch nicht wie geplant in dieser Woche verteilt werden. Grund ist ein umfassender Ausfall der Computersysteme im Druckhaus, der auch die Verarbeitung der Druckdaten des Stadtblattes unmöglich gemacht hat
Wichtige Dienstleistungen des Bürgerbüros online verfügbar

Nicht immer ist für die Nutzung einer Dienstleistung des Bürgerbüros der Stadt Zossen ein Besuch im Rathaus und die vorherige Vereinbarung eines Online Termins notwendig. Wer sich Wege und Wartezeiten ersparen will, kann Formulare nutzen, die auf www.zossen.de zur Verfügung stehen. Ab sofort können Dienstleistungen wie die Beantragung einer Meldebescheinigung, eines Führungszeugnisses, eines Wohnberechtigungsscheines sowie die An-, Um- und Abmeldung von Hunden ohne die vorherige Vereinbarung eines Onlinetermins in Anspruch genommen werden.
Neu- und Umbildung der SVV-Fraktionen - Auschüsse neu besetzt

Auf der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen wurden am 14. Apri die Mitglieder der Fachausschüsse, des Hauptausschusses sowie deren Vorsitzende neu festgelegt. Durch Neu- und Umbildungen mehrerer Fraktionen wurde im Punkt 9. der Tagesordnung die Besetzung der Fachausschüsse und die Benennung der Vorsitzenden erforderlich.
Kreisumlage senken auf 37,5 % ! - Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller unterstützt Antrag der CDU/BV/FDP/VUB Fraktion im Kreistag.

Eine entsprechende Beschlussvorlage von CDU/BV/FDP/VUB wird am 19. April im Finanzausschuss des Landkreises und am 26. April im Kreistag diskutiert. Seit Jahren fordern Bürgermeister der brandenburgischen Kommunen im Landkreis Teltow-Fläming die Absenkung der Kreisumlage. Schon eine Absenkung um 1 %-Punkt bedeutet für die Stadt Zossen für das Jahr 2021 ca. 1 Million Euro Entlastung für den angespannten Haushalt.
Treffpunkte und Zeiten zur Müllsammelaktion am 17. April

Die Coronahilfe Zossen organisiert am Sonnabend, dem 17 April ihre dritte große Müllsammelaktion seit dem letztem Jahr. In der folgenden Tabelle gibt es Informationen für die einzelnen Ortsteile, Treffpunkte und Zeiten.
Regelungen für Kita- und Hort-Gebühren während der coronabedingten Schließung

Aufgrund coronabedingter Schließungen nehmen Eltern zur Zeit Kita-Betreuungsleistungen für ihre Kinder nicht oder nur zu höchstens 50 Prozent in Anspruch. Bei einer Hortbetreuung können Beiträge gemäß Landesvorschrift nur bis max 50 Prozent erstattet werden. Das gilt unabhängig ob die Kinder den halben, oder den ganzen Monat keine Betreuungsleistungen in Anspruch genommen haben. Entsprechend aktueller Landesgesetzgebung haben sie in diesem Fall Anspruch auf Erstattung, beziehungsweise Verrechnung ihrer Elternbeiträge sowie Essengeldpauschalen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.