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Versicherungsmakler § 34d GewO

Die Erlaubnis nach § 34 d Abs. 2 GewO ist bei der zuständigen IHK zu beantragen.

Hier gelangen Sie auf die Informationsseite der IHK Potsdam.

Versicherungsvertreter nach § 34 d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO