Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus der Gewerbedatenbank
Die Gewerbedatenbank wird durch das Gewerbeamt für die im Meldebezirk der Stadt Zossen liegenden Unternehmen geführt und stellt die Gesamtheit der gemäß § 14 Gewerbeordnung abgegebenen Meldungen im Meldebezirk dar.
Auf Antrag können öffentliche Stellen sowie auch Privatpersonen einen Auszug aus der Gewerbedatenbank der Stadt Zossen erhalten.
Die Auskünfte aus dem Gewerberegister entsprechen dem, was dem Gewerbeamt bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Erforderliche Unterlagen
vollständig ausgefüllter Antrag
Rechtsgrundlagen
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO).
Kosten
EUR 14,00 je Auskunft - für die erste bis zehnte Person
EUR 6,00 - für jede weitere Person
EUR 17,00 für Auskünfte, wenn Nachfragen oder Ermittlungen über die beim Gewerbeamt vorhandenen Unterlagen hinaus erforderlich sind, pro Person oder Betriebsstätte
Es fallen auch dann Gebühren an, wenn der gesuchte Gewerbebetrieb/Gewerbetreibende nicht ermittelt werden konnte (Negativauskunft).
Formulare