Header Image

An- und Ummeldung

An- und Ummeldung

Wenn Sie eine Wohnung bzw. Eigenheim beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug grundsätzlich persönlich bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden (Meldepflicht).

Alternativ können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Neben den unten genannten Unterlagen bedarf es einer schriftlichen Vollmacht, die ausdrücklich zur Anmeldung ermächtigt. Wir weisen darauf hin, dass unter Umständen trotzdem ein persönlicher Besuch des Einwohnermeldeamtes notwendig sein kann.

Bitte beachten Sie bei einem Zuzug aus dem Ausland, dass neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erfolgen muss, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie nicht in die gemeinsame Wohnung der Eltern oder die Wohnung der Mutter aufgenommen werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Ausweisdokumente aller anzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung im Original gemäß § 19 BMG (der Mietvertrag ist nicht ausreichend)
  • Bei Einzug ins Eigenheim: ein Nachweis, dass Sie Eigentümer sind, z.B. Grundsteuerbescheid, Kaufvertrag, Hausnummervergabe bei Neubau
  • Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person: schriftliche Vollmacht der bevollmächtigenden Person/en
  • Bei Kindern: Geburtsurkunde, Sorgerechtsnachweis, „Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges bei minderjährigen Kindern gemäß §22 Bundesmeldegesetz“

 Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein:

  • Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners
  • bei betreuten Personen: Betreuerausweis

Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Im Einzelfall können weitere Dokumente nachträglich verlangt werden.

Bei ausländischen Urkunden ist grundsätzlich eine von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich.

Gebühren:
Die Anmeldung / Ummeldung ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlage:
Bundesmeldegesetz

 

»zurück zu Anträge, Formulare und Hinweise