Header Image

Lärmaktionsplan

Entsprechend § 47d Absatz 3 BlmSchG wird die Öffentlichkeit über die Auslegung des Lärmaktionsplanentwurfes und die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme informiert.
Die Auslegungsfrist des Planentwurfes beginnt am 03.09.2024 und endet am 07.10.2024. Neben der Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf außerdem für die Dauer der Auslegungsfrist im Konferenzraum im Erdgeschoss der Stadt
Zossen, Marktplatz 20 zu den Sprechzeiten:
Mo 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Di 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Fr
Termine nach Vereinbarung
Mo 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag)

zurEinsichtnahme aus.

Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans für die Stadt Zossen können
im Bürgerbüro der Stadt Zossen abgegeben werden oder an die folgende Adresse eingesendet werden:

Stadt Zossen, Bauleitplanung, Marktplatz 20, 15806 Zossen

bzw.

vl-bauleitplanung@svzossen.brandenburg.de

 

Unterlagen:

Entwurf Bericht zum Lärmaktionsplan