Bebauungsplan 01/12 "Burgberg" 3. Änderung
Entwurf
Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Stadt Zossen beschloss am 27. November 2024 die 3. Änderung des Bebauungsplanes 01/12 „Burgberg“ im Gemeindeteil Wünsdorf der Stadt Zossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB). Somit gelten die Vorschriften nach § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.