Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes 44/03-a "Am Bahnhof"
Mit Beschluss vom 21. September 2022 wurde die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes 44/03-a "Am Bahnhof" durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist mit der Bekanntmachung vom 21. November 2022 in Kraft getreten.